IV. RECHTE IM SCHADENSFALL
Unterstützung durch die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung kann den Versicherten unterstützen, wenn dieser bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern dies beantragt. Die Krankenkasse kann dem Versicherten durch Auskünfte aus ihren Akten und Daten bei der Durchsetzung seines Anspruchs unterstützen. Geldleistungen für die Rechtsverfolgung dürfen nicht gewährt werden. Im Einzelfall kann die Krankenkassen die Unterstützung aus sachlichen Gründen verweigern.
