Patientenrechte

IV. RECHTE IM SCHADENSFALL

Kosten

In der Regel ist es kostenlos, sich bei Patientenbeschwerde- und -beratungsstellen zu informieren und Ansprüche bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen geltend zu machen.
Bei den ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erhält der Patient eine kostenlose medizinisch-sachverständige Beurteilung seines Beschwerdefalles und bei den Schlichtungsstellen häufig auch einen Regulierungsvorschlag, wenn ein ärztlicher Fehler festgestellt worden ist.
Bei den zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen entstehen für den Patienten Kosten.

 
Letzte Änderung 14.07.2005
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