IV. RECHTE IM SCHADENSFALL
Bei wem kann man sich beschweren und sich beraten lassen?
Mit Beschwerden und Beratungsanliegen kann sich ein Patient an die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern und die Patientenberatungs- und -beschwerdestellen wenden, die in unterschiedlichen Institutionen, z.B. in Krankenhäusern, bei öffentlichen Trägern, privaten Initiativen oder Verbraucherzentralen, eingerichtet wurden.
Hinweis: Adressen finden Sie im Anhang der Downloaddatei, unten auf der Übersichtsseite zu den Patientenrechten.
Wo kann man Schadensersatzansprüche klären lassen?
Um Schadensersatzansprüchen klären zu lassen, kann sich der
Patient an
- die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die durch die Ärztekammern eingerichtet wurden,
- Rechtsanwälte (spezialisierte Anwälte, sind zu erfragen bei den Anwaltskammern oder -vereinen),
- sonstige, zur Rechtsberatung befugte Institutionen, z. B. die Verbraucherzentralen, wenden.
