Patientenrechte

IV. RECHTE IM SCHADENSFALL

Bei wem kann man sich beschweren und sich beraten lassen?

Mit Beschwerden und Beratungsanliegen kann sich ein Patient an die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern und die Patientenberatungs- und -beschwerdestellen wenden, die in unterschiedlichen Institutionen, z.B. in Krankenhäusern, bei öffentlichen Trägern, privaten Initiativen oder Verbraucherzentralen, eingerichtet wurden.

Hinweis: Adressen finden Sie im Anhang der Downloaddatei, unten auf der Übersichtsseite zu den Patientenrechten.

 

Wo kann man Schadensersatzansprüche klären lassen?

Um Schadensersatzansprüchen klären zu lassen, kann sich der
Patient an

  • die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die durch die Ärztekammern eingerichtet wurden,
  • Rechtsanwälte (spezialisierte Anwälte, sind zu erfragen bei den Anwaltskammern oder -vereinen),
  • sonstige, zur Rechtsberatung befugte Institutionen, z. B. die Verbraucherzentralen, wenden.
 
Letzte Änderung 10.08.2007