Depressionen Ärzte und Psychotherapeuten helfen weiter
Wer hartnäckig unter einer depressiven Verstimmung leidet, sollte sich an seinen Hausarzt wenden. Er kann die weiteren Maßnahmen einleiten und die Behandlung koordinieren. Der Arzt wird als erstes mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausschließen beziehungsweise behandeln. Wenn sich körperliche Ursachen nicht finden lassen, hat sich die Kombination aus Arzneimittel- und Psychotherapie für die Behandlung bewährt. Die Umwelt ist mit der Betreuung eines an Depressionen erkrankten Patienten meist überfordert. Häufig bestehen auch Vorurteile wie er will nur nicht oder man muss sich zusammenreißen. Ihr Hausarzt kann sowohl für die medikamentöse als auch für die Psychotherapie die geeigneten Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten vermitteln. Die Betroffenen haben allerdings die Möglichkeit, sich auch direkt an einen Psychotherapeuten zu wenden.
Psychotherapeuten
Der Begriff Psychotherapeut ist seit 1999 gesetzlich geschützt und darf nur noch von Therapeuten mit entsprechender staatlicher Anerkennung verwendet werden. Dieser Anerkennung können sowohl Ärzte als auch Psychologen erwerben. Man unterscheidet daher:
- Psychologischer Psychotherapeut: Psychologe, der eine zusätzliche psychotherapeutische Ausbildung absolviert hat.
- Ärztlicher Psychotherapeut: Arzt, der die Zusatzqualifikationen Psychotherapie oder Psychoanalyse erworben hat.
- Psychiater: Bei einer schweren Form der Depression überweist der Hausarzt den Patienten zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater). Dieser hat nach seinem Medizinstudium eine fünfjährige Ausbildung zum Facharzt absolviert.
Übrigens: Die Kassenärztlichen Vereinigungen helfen bei der Suche nach einem Psychotherapeuten weiter: Sie haben die aktuellen Daten aller zugelassenen Therapeuten in ihrem Bereich!
So finden Sie den richtigen Psychotherapeuten
Damit eine Psychotherapie Erfolg haben kann, ist es wichtig, den richtigen Therapeuten zu finden. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen daher bis zu fünf Vorgespräche (so genannte probatorische Sitzungen), bei denen der Patient Gelegenheit hat, herauszufinden, ob die Chemie zwischen ihm und dem Therapeuten stimmt. Bei einer Psychoanalyse sind es sogar bis zu acht Vorgespräche. Wenn nach diesen ersten Sitzungen feststeht, dass eine Therapie beginnen soll, beantragt der Versicherte sie bei seiner Krankenkasse. Dazu reicht ein Antragsformular des Psychotherapeuten, das der Patient unterschreibt und bei seiner Krankenkasse einreicht.
Wenn der Erkrankte einen Psychologischen Psychotherapeuten gewählt hat, benötigt er noch einen Bericht eines Arztes (zum Beispiel seines Hausarztes), in dem dieser bescheinigt, dass keine körperlichen Erkrankungen für die Krankheitssymptome verantwortlich sind.
Wenn der Psychotherapeut davon ausgeht, dass der Betroffene eine Langzeittherapie benötigt, die mehr als 25 Therapiestunden dauert, fügt er dem Antragsformular eine schriftliche Begründung bei. In manchen Fällen ist es möglich, dass die Krankenkasse auch bei Kurzzeittherapien diesen so genannten Antragsbericht und ein Gutachten verlangt. Die Kasse prüft den Antrag und entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt. Hierbei hat der Sachbearbeiter nur Einblick in das Antragsformular. Liegt ein Antragsbericht für eine Langzeittherapie bei, so wird dieser von einen fachkundigen Gutachter geprüft, der die Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Erfolgschancen der geplanten Therapie beurteilt. Die entsprechenden Angaben für den Gutachter sind dabei anonymisiert. Bei einer Ablehnung des Antrages kann der Versicherte Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen und ein zweites Gutachten verlangen.
Beginnt der Versicherte mit der Therapie, bevor sie von der Krankenkasse genehmigt wurde, trägt er das finanzielle Risiko. Deshalb sollte vorab immer geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten für die jeweilige Therapie übernimmt.
