Pressemitteilungen 2007

KBV veröffentlicht Synopse der Rechtslage zum VÄndG

Berlin, 2. Januar 2007 – Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) vom 22. Dezember 2006 modifiziert eine Reihe von Gesetzesvorschriften, die die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit regeln. Das sind vor allem das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) und die Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute auszugsweise den neuen Wortlaut als Dienstleistung für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im Internet veröffentlicht. In ihrer synoptischen Darstellung der alten und der neuen Rechtslage hat die KBV den neuen Gesetzestext, soweit er für die vertragsärztliche Tätigkeit von Bedeutung ist, ausformuliert. Dieser soll den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten als aktuelle Information dienen.

Die gesetzlichen Neuerungen betreffen Themen wie die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Medizinische Versorgungszentren, Unterversorgung, Praxisgebühr, Vergütung und Patientenbeteiligung. Die geänderten Passagen sind fett gedruckt, die weggefallenen durchgestrichen. So können Anwender die benötigten Textstellen schneller finden.

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist am 30. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3439) veröffentlicht worden. Die Synopse ist unter http://www.kbv.de/themen/10001.html im Internet zu finden.

 
Letzte Änderung 02.01.2007
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