Pressemitteilung

Klarheit über bestehende Regelungen ist wichtiger als neue Gesetze

Berlin, 9. Februar 2007 – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, europaweit über Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen zu diskutieren. Statt neues Gemeinschaftsrecht zu schaffen, müsse Klarheit und Sicherheit in der Anwendung des bestehenden Rechts herrschen, betont die KBV in einer Stellungnahme.

„Bei der Patientenmobilität und dem Informationszugang für Ärzte und Patienten sehen wir rechtlichen Klärungsbedarf. Neue Regelungen brauchen wir hingegen nicht“, kommentierte KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt. „Die Kommission sollte vielmehr klarstellen, wer, wann, unter welchen Voraussetzungen Leistungen in Anspruch nehmen beziehungsweise erbringen kann“, sagte Weigeldt.

Die KBV befürworte den weiteren Abbau von Hindernissen beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Bei aller Freizügigkeit sei es aber eines wichtig: Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme müsse bei den Mitgliedstaaten bleiben, betonte der KBV-Vorstand. „Eine den Mitgliedstaaten übergestülpte Einheitsregelung würde die bestehenden Versorgungsstrukturen gefährden und ist daher nicht ratsam“, so Weigeldt.

Die Stellungnahme der KBV ist im Internet eingestellt.

 
Letzte Änderung 09.02.2007
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