Die wenigen Chancen im Interesse von Patienten und Ärzten nutzen
Berlin, 23. März 2007 Ein gemischtes Fazit hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt, zur Gesundheitsreform gezogen. So geschehen auf der heutigen KBV-Vertreterversammlung in Berlin.
Vorstandsvorsitzender Köhler kritisierte das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) als riesigen Schritt in Richtung Staatsmedizin. Vor allem bei der Finanzierungsreform der GKV habe die Politik ihre ursprünglichen Ziele verfehlt. Der künftig für alle gesetzlich Versicherten einheitliche Beitragssatz sei nichts anderes als ein Globalbudget. Leistungseinschränkungen und Rationierung werden möglicherweise die Folge sein, warnte Köhler. Die Mediziner stehen immer mehr unter dem Diktat des Sparens und können ihrer Verantwortung den Patienten gegenüber immer weniger gerecht werden.
Zum Thema Arzneimittel erklärte KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt: Die Therapiehoheit muss im Interesse der Patienten unbedingt bei den Ärzten verbleiben. Bei seiner Analyse sah er einige positive Neuregelungen in der Gesundheitsreform. Dazu gehört die Kosten-Nutzen-Analyse bei Medikamenten. Sie wird Vertragsärzten künftig mehr Sicherheit bei der Verordnung geben, so Weigeldt. Er hält es für sinnvoll, dass es für Präparate, die eine gute Bewertung erzielen, keinen Höchsterstattungsbetrag geben soll und Neubewertungen dann vorzunehmen sind, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen. Dies sei ein Beitrag zu mehr Qualität im Gesundheitswesen.
Gut und richtig ist auch, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, die Medikamente für nichtkommerzielle Arzneimittel-Studien zu finanzieren. Damit trägt der Gesetzgeber unseren Forderungen Rechnung. Viele Hersteller sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht daran interessiert, herauszufinden, ob ihre Präparate auch für andere Anwendungsgebiete geeignet sind. Es kann jedoch nicht Aufgabe einzelner Ärzte sein, diese teils dringend notwendigen Studien zu finanzieren, wenn sie gleichzeitig ihre Patienten optimal versorgen und Ärger mit den Kassen vermeiden wollen, so Weigeldt.
Negative Folgen hat laut Köhler die Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV). Auch für die darin Versicherten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die medizinische Versorgung künftig sicherstellen. Gleichzeitig würden aber die Vergütungen für die Leistungen im Basistarif deutlich verschlechtert. Die öffentlichen Arbeitgeber haben ein hohes Interesse daran, ihre Beihilfeausgaben möglichst gering zu halten. Basistarif-Versicherte könnten daher sehr schnell den gleichen Restriktionen unterliegen wie GKV-Versicherte, so der KBV-Vorsitzende. Durch die mögliche Einordnung aller Beamten in den Basistarif könnte es zu einer kollektiven Herabstufung kommen, die die ganze PKV nachhaltig gefährden würde.
Neben aller nach wie vor bestehenden Kritik biete das GKV-WSG aber auch Chancen, stellte der KBV-Chef fest. Dies gelte vor allem für die Reform der vertragsärztlichen Vergütung und den Abschluss selektiver Verträge. In zentralen Punkten haben wir Erfolg gehabt: Die Bestimmungen für die Honorarreform sind dergestalt, dass das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übergehen kann und der Orientierungswert so festgelegt wird, dass die heute unerträglich miserablen Punktwerte spürbar verbessert werden können, stellte Köhler fest. Der Zeitplan ist eng und hart. Aber wir sind es unseren Mitgliedern schuldig, diese Chance zu nutzen, sagte der KBV-Chef. Nach wie vor unakzeptabel sei allerdings das Vergütungsniveau in den neuen Bundesländern. Die KBV werde weiterhin dafür kämpfen, hier eine Gleichstellung der Kollegen in Ost und West zu erreichen, versprach Köhler.
Den Kompromiss, den das Gesetz bei Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung vorsieht, bewertete Köhler als tragfähig. Hier können KVen künftig als Vertragspartner mitwirken, sofern sie von einer Gemeinschaft von Hausärzten ein entsprechendes Mandat erhalten. Als Beispiele für besondere Verträge, bei denen die KVen ihr Know-how zum Nutzen der Patienten einbringen können und wollen, nannte er vor allem die Versorgung von Krebspatienten sowie die Palliativmedizin und die Geriatrie.
Im Hinblick auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) unterstrich Weigeldt die Nutzenorientierung für Ärzte: Das Projekt steht und fällt mit der Akzeptanz der Anwender. Funktionalität und Praktikabilität müssen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten deutlich sein. Wir müssen weg von einer reinen Technikdiskussion. Er betonte: Wir werden uns hier nicht verweigern. Denn dann werden andere, die die Voraussetzungen in der ärztlichen Praxis nicht kennen, für uns bestimmen. Wir denken, dass die Einführung der Telematik große Möglichkeiten für eine schnellere und sichere Datenübertragung bietet. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen
