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Gleiche Qualitätsvoraussetzungen vereinbart

Berlin, 21. März 2005 – „Ab dem 1. April gelten beim ambulanten Operieren im stationären Sektor die gleichen Qualitätsvoraussetzungen wie im ambulanten Bereich.“ Dies hat heute der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in Berlin erklärt. Am vergangenen Freitag hatte das Bundesschiedsamt in Berlin in der Sache entschieden.

„Krankenhausärzte müssen nun genauso wie niedergelassene Ärzte Mindestmengen erbringen, um eine Leistung weiterhin abrechnen zu dürfen. Dazu zwei Beispiele: Wer im Rahmen einer ambulanten Operation Koloskopien machen will, muss nachweisen, dass er pro Jahr 200 Darmspiegelungen vornimmt. Wer interventionelle Kardiologie betreibt, muss auf 150 entsprechende Eingriffe kommen“, erläuterte Köhler weiter. Er zeigte sich mit dem vom Bundesschiedsamt festgesetzten Vertrag zufrieden: „Wir haben endlich gleiche Voraussetzungen beim ambulanten Operieren. Damit liegt nun die Qualitätslatte im Krankenhaus und bei den Niedergelassenen gleich hoch.“

Den Vertrag nach Paragraph 115 b Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuchs, „Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“ hat die KBV hier ins Internet eingestellt.

 
Letzte Änderung 21.03.2005
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