Chancen nutzen und Vertragsärzte beraten
Berlin, 7. April 2005 Auch wenn Integrationsverträge ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmen werden: Das Kollektivvertragssystem steht nicht zur Disposition, denn es bietet Patienten, Krankenkassen und Ärzten viel zu viele Vorteile gegenüber einem Einzelvertragssystem. Dies hat heute der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, erklärt.
Bei der Veranstaltung KBV kontrovers in Berlin erläuterte er: Nur das Kollektivvertragssystem garantiert, dass Patienten jeden Arzt aufsuchen können, ohne befürchten zu müssen, abgewiesen zu werden. Es ist zudem die notwendige Voraussetzung für das Sachleistungsprinzip. Auch die Krankenkassen ersparen sich eine Menge Arbeit: Sie müssen keine speziellen Verträge aufsetzen und brauchen den Sicherstellungsauftrag nicht untereinander aufzuteilen. Die Vertragsärzte profitieren ebenfalls: Sie können die Abrechnungen getrost den KVen überlassen, die außerdem das Vorliegen bestimmter Qualitätsvoraussetzungen überprüfen.
Vertragsärzte und Gruppen von Vertragsärzten bräuchten zum Abschluss von Integrationsverträgen eine kompetente Beratung. Die KVen und die KBV könnten diese bieten, so Köhler weiter. Für uns steht die wichtige Frage im Vordergrund, wie wir den Vertragsärzten Hilfestellung geben können, auch wenn wir selbst als Akteure nicht mit von der Partie sind. Deswegen arbeiten wir auf Landes- und Bundesebene jetzt an einem Konzept, wie wir die Kollegen durch Rat und Tat unterstützen können, ergänzte Ulrich Weigeldt, ebenfalls Mitglied im KBV-Vorstand. Er sieht flexible Vertragsformen und besonders die integrierte Versorgung als Chance für die Patienten und für eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Gesundheitsberufe an. Das kann aber nur gelingen, wenn wir es verstehen, unsere Stärken zu demonstrieren.
Die KBV-kontrovers-Veranstaltung trug den Titel Flexible Vertragsformen Perspektive für Patienten oder Spielwiese für Funktionäre?. Dort diskutierten außerdem Klaus Richter (Barmer), Dr. Leonhard Hansen (KV Nordrhein), Susanne Renzewitz (Deutsche Krankenhausgesellschaft), Prof. Jürgen Wasem (Universität Duisburg/Essen), Karl-Heinz Schönbach (BKK-Bundesverband), Rainer Kötzle (Deutscher Hausärzteverband), Dr. Sebastian Schmitz (ABDA), Dr. Ulrich Orlowski (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung), Dr. Stefan Etgeton (Verbraucherzentrale Bundesverband), Dr. Burkhard John (KV Sachsen-Anhalt) und Johann-Magnus von Stackelberg (AOK-Bundesverband).
