Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller vermittelt Zuversicht auf bessere Vergütung ärztlicher Leistungen
Saarbrücken, 19. Juni 2008 - Anlässlich der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) am 18. Juni 2008 in Saarbrücken referierte Dr. Carl-Heinz Müller, Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, unter anderem zu Honorarreform, Systemausstieg und Arzneimittelversorgung. Positive Nachrichten übermittelte er zum Thema Honorar: Die Umsetzung der Honorarreform biete gute finanzielle Chancen für die Ärzte. Zwischenzeitlich sei es gelungen, die meisten Gesundheitspolitiker davon zu überzeugen, dass sie ihr Versprechen, deutlich mehr Geld für Vertragsärzte und -psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen, auch einhalten müssten. Mit gutem Grund sei man jetzt zuversichtlich, dass es im kommenden Jahr zu einer spürbar besseren Vergütung ärztlicher Leistungen kommen werde.
Deutlich wies er auf die Risiken von selektiven Verträgen hin. Klar und deutlich appellierte er an die Kritiker des KV-Systems, unter anderem auch Hausärzte, die auf bessere Rahmenbedingungen in Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73 b SGB V spekulierten. Diese Verträge werden ohne die KVen und mit Bereinigung der Gesamtvergütung abgeschlossen. Dr. Müller: Wir zerschlagen damit mittelfristig die Grundlage für ein gutes Versorgungssystem, das für Patienten immer und überall den Zugang zu qualitativ hochwertigen ärztlichen Leistungen sichert. Und das für Vertragsärzte die Unabhängigkeit von einigen wenigen, marktstarken Krankenkassen garantiert. Werte wie die freie Arztwahl, die freiberufliche Berufsausübung oder die Patientenmobilität würden durch einen Systemausstieg auf lange Sicht geopfert. Kritische äußerte sich Dr. Müller auch zum AOK-Vertrag in Baden-Württemberg. Ohne die Anlagen sei dieser Vertrag ungefähr so durchschaubar wie ein Mietvertrag, in dem die Nebenkosten nicht ausgewiesen seien und die Quadratmeterzahl der Wohnung unbekannt sei. Wir werden erst nach Kenntnis der Anlagen sehen, ob dieser Vertrag etwas anderes als eine einzige Mogelpackung ist.
Auch im Arzneimittelsektor zeige sich, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen planlos und unkoordiniert eingeführt worden sei. Folgerichtig fordern wir eine Teilung in den Bereich, den unsere Mitglieder noch steuern können und für den wir Verantwortung übernehmen und in den, der ausschließlich in der Verantwortung der Kassen und ihrer anderen Vertragspartner liegt, so Müller. Diese könnten dafür Rabattverträge und Vereinbarungen abschließen, in denen sich Kasse und Hersteller Kosten oder Risiken teilen. Aus unserer Sicht gilt das auch für Innovationen: für dieses Segment sollten Krankenkassen und pharmazeutische Industrie Finanzierungsvereinbarungen treffen. Dieser Weg ist der absolut richtige und muss konsequent weitergeführt werden. Am Ende muss klar sein: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stellen die Indikation und verordnen den entsprechenden Wirkstoff in der entsprechenden Dosierung. Die notwendige Menge ergibt sich aus der Indikation. Bei der Verordnung hochpreisiger Innovationen muss ein praktikables Zweitmeinungsverfahren umgesetzt werden.
Ansprechpartner für die Presse:
Kerstin Kaiser (KV Saarland), Tel.: 0681 / 4003-389, E-Mail: info@kvsaarland.de
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005-2201
