Köhler: Labor bleibt ärztliche Leistung
Berlin, 22. Juli 2008 Die Laborreform kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigte sich jetzt im Gemeinsamen Bewertungsausschuss mit den Vertretern der Krankenkassen auf Einzelheiten. Erste Reform-Etappe ist die Direktabrechnung, die ab dem 1. Oktober 2008 gilt. Laborgemeinschaften rechnen ihre erbrachten Leistungen dann direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Dadurch wird das Verhältnis der Laborgemeinschaft zum einzelnen Arzt transparenter, erläuterte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Dieses Verfahren wird nicht dazu führen, dass Laborgemeinschaften Umsatz- oder Gewerbesteuer zahlen müssen, betonte er. Auch die Sorge, die Direktabrechnung führe zu Liquiditätsproblemen, sei unbegründet. Es sind monatliche Abschlagszahlungen vorgesehen, so Köhler.
Entschieden haben KBV und Krankenkassen darüber hinaus, die Rolle des Präsenzlabors in den Arztpraxen wieder zu stärken. Ärzte sollen die Parameter, die sie zur Diagnose brauchen, dadurch schnell zur Verfügung haben. Hierfür wurden neue Parameter festgelegt, drei D-Dimer, Quickwert und Glukosebestimmung werden bei der Abrechnung künftig aufgewertet.
Im kommenden Jahr dann stehen Veränderungen bei der Selbstzuweisung an. Ab 2009 können nur noch Fachärzte, bei denen Laboruntersuchungen zum Kern ihres Fachgebiets zählen, Speziallabor-Parameter abrechnen. Es ist vorgesehen, diese Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren zu strecken.
Durch die Laborreform rechnet die KBV mit Einsparungen. Das gesparte Geld geht den Kolleginnen und Kollegen nicht verloren. Die Wirtschaftlichkeitsreserven werden den Ärzten und damit der kurativen Versorgung zugute kommen, versicherte Köhler.
Allein durch die Erhöhung der Wirtschaftlichkeitsboni kommt ein Volumen von rund 55 Millionen Euro zusammen, von dem wiederum die Ärzte profitieren. Denn wenn der Hausarzt künftig wirtschaftlich mit Laborparametern umgeht, wird sein Verhalten im Zuge der Laborreform mit 48 statt 40 Punkten belohnt.
