Pressemitteilungen 2008

Müller: „Wir wollen aufklären, nicht verteufeln“

Berlin, 13. August 2008 – „Niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die überlegen, sich in den Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg einzuschreiben, sollen dies auf einer fundierten Grundlage tun können. Sie sollten wissen, dass ihre Praxisbesonderheiten und Qualifikationen wie Akupunktur, Chirotherapie und Homöopathie darin nicht anerkannt werden, dass sie eine doppelte EDV und doppelte Fortbildungsnachweise vorhalten müssen und dergleichen mehr. Das sind Tatsachen und stellt keine Stimmungsmache dar.“ Das sagte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, heute in Berlin anlässlich einer Publikation seiner Organisation im Deutschen Ärzteblatt (Ausgabe 33/34 vom 15. August).

Die zweiseitige Beilage informiert die Vertragsärzte über einige der wesentlichen Besonderheiten des seit dem 1. Juli bestehenden Vertrags der AOK Baden-Württemberg mit dem dortigen Hausärzteverband und Medi. Dazu gehören auch eine beispielhafte Gegenüberstellung der Vergütung gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) und der Pauschalvergütung, wie sie der AOK-Vertrag vorsieht. Trotz der Pauschalierung müssen die Ärzte Einzelleistungen wie Impfen, Check-up und dergleichen weiterhin dokumentieren. „Aus Baden-Württemberg haben uns zahlreiche Anmerkungen von Ärzten erreicht, die diesem Vertrag kritisch gegenüberstehen. Ihnen und ihren Kollegen wollen wir mit dieser Information eine neutrale Entscheidungshilfe an die Hand geben“, erklärte Müller.

 
Letzte Änderung 13.08.2008