Honorarreform 2010
Wie lautet das Fazit zu den Auswirkungen der Honorarreform, nachdem die Abrechnungsergebnisse des ersten Halbjahrs 2009 vorliegen?
Die Honorarreform hat mehr Geld in das System gebracht. Das gesamte Honorar aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2009 um 885 Millionen Euro gestiegen. Dies ist ein Zuwachs von 6,1 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2008.
Seitenanfang
Wie kommt mehr Geld in das System?
Früher war die Honorarsumme in mehrfacher Hinsicht budgetiert. Zum einen durften die Honorare nicht stärker steigen als die allgemeine Grundlohnsumme in Deutschland. Zum anderen zahlten die Krankenkassen für ihre Mitglieder feste Kopfpauschalen, unabhängig davon, wie viele Leistungen die Versicherten in Anspruch nahmen. Jetzt orientiert sich die Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten an der Morbidität und am tatsächlichen Leistungsbedarf der gesetzlich Versicherten. Berücksichtigt werden dabei auch weitere Faktoren wie Investitions- und Praxiskosten sowie Verlagerungseffekte aus dem stationären in den ambulanten Bereich.
Seitenanfang
Sind die Ergebnisse der Honorarreform flächendeckend gleich?
Für die ambulante Versorgung steht insgesamt mehr Geld zur Verfügung. Jedoch sind die Honorarzuwächse in den Bundesländern und in den Arztfachgruppen unterschiedlich verteilt. Leider gibt es auch Verlierer.
Seitenanfang
Wie verteilen sich die Zuwächse in den Bundesländern?
Die Honorarreform hat zu einer besseren finanziellen Ausstattung der ambulanten Medizin in den östlichen Bundesländern geführt. Dort gibt es insgesamt 13,2 Prozent mehr Geld. Bundesweit erzielten elf KVen überdurchschnittliche Zuwächse, darunter Sachsen-Anhalt (17,4 Prozent), Niedersachsen (17,1 Prozent) und Hamburg (15,1 Prozent). Nur in den KVen Baden-Württemberg und Bayerns sind die Honorarzahlungen im ersten Halbjahr 2009 rückläufig. Zu begründen ist dies unter anderem mit den direkten Selektivverträgen zwischen den regionalen AOKen und den Vertragsärzten. Da die KVen daran nicht beteiligt sind, steht der Ärzteschaft insgesamt weniger Geld zu Verfügung. In Baden-Württemberg beträgt dieser Abzug 30 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2009.
Seitenanfang
Wie verteilen sich die Vergütungszuwächse zwischen den Fachgruppen?
Fast alle Fachgruppen haben Zuwächse in unterschiedlicher Form erzielt. Am stärksten erhöhte sich das durchschnittliche Honorar je Arzt bei den Internisten ohne Schwerpunkt um 30 Prozent den Nervenärzten und Psychiatern um 17 Prozent und den Neurologen um 16 Prozent. Die einzigen Fachgruppen, die im ersten Halbjahr 2009 Honorarverluste zu beklagen haben sind die Orthopäden und die Anästhesisten.
Seitenanfang
Warum sind die Honoraränderungen erforderlich?
Mit den Änderungen soll die wohnortnahe Basisversorgung gestärkt werden. Eine Mengenausweitung bei freien Leistungen wie Akupunktur und dringenden Hausbesuchen hat dazu geführt, dass immer weniger Geld für die Regelleistungsvolumen zur Verfügung steht. Die KBV hatte deshalb bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden eine Korrektur der RLV-Systematik gefordert.
Hintergrund: Freie Leistungen, z. B. Akupunktur und dringende Hausbesuche, erhalten Vertragsärzte nach der bis 30. Juni 2010 geltenden alten Regelung ohne Mengenbegrenzung zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung honoriert allerdings, und das ist das Problem, aus einem Topf mit einer begrenzten Menge Geld, der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Aus diesem Topf müssen auch die Leistungen der Regelleistungsvolumen bedient werden. Reicht für die RLV-Leistungen das Geld nicht aus, werden anders als bei den freien Leistungen die Preise abgestaffelt. Ein Anstieg bei den freien Leistungen hat dazu geführt, dass immer weniger Geld für die Regelleistungsvolumen zur Verfügung steht. Dieser Prozess soll mit den Korrekturen gestoppt werden.
Seitenanfang
Wie werden die Regelleistungsvolumen gestärkt?
Dies geschieht auf unterschiedliche Weise: Künftig werden die Regelleistungsvolumen und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen gleichgewichtet berechnet. Damit wird das Regelleistungsvolumen stabilsiert. Eine weitere Veränderung: Die freien Leistungen wird es so nicht mehr geben. Sie werden ab Juli über die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen gesteuert. Die Leistungen werden wie bei den RLV-Leistungen nur noch bis zur Höhe des Zusatzvolumens zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung bezahlt, alle überschießenden Leistungen zu einem niedrigeren Preis. Außerdem hat der Bewertungsausschuss vorgesehen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen eine Zuwachsbegrenzung für die Fallzahlen einbauen.
Seitenanfang
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Die Änderungen betreffen alle Haus- und Fachärzte, die ein Regelleistungsvolumen zugewiesen bekommen. Die Regelungen für psychotherapeutische Fachgruppen, für die kein RLV ermittelt wird, bleiben bestehen. An der Systematik der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen ändert sich nichts.
Seitenanfang
Wie setzt sich das ärztliche Honorar ab 1. Juli 2010 zusammen?
Eine neue Honorarsäule sind die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV), die es in ähnlicher Form (Fallwertzuschläge) bereits jetzt für Hausärzte und Fachärzte (nur für Teilradiologie) gibt. Dafür fallen fast alle freien Leistungen weg. Auch die Fallwertzuschläge werden durch die neuen QZV ersetzt.
Alle extrabudgetären Leistungen, für die die Krankenkassen außerhalb der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Geld zur Verfügung stellen, werden dagegen weiterhin ohne Mengenbegrenzung zu den Preisen des Euro-EBM vergütet. Dazu zählen z. B. Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.
Das Honorar eines Vertragsarztes setzt sich somit ab Juli aus folgenden Teilen zusammen:
- Honorar für Leistungen aus den RLV und QZV
- Honorar für RLV- und QZV-Leistungen, die zu abgestaffelten Preise vergütet werden
- Honorar für Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung zu festen Preise honoriert werden
- ggf. Honorar für freie Leistungen (wenn auf Landesebene freie Leistungen vereinbart werden).
Seitenanfang
Ist absehbar, welche Umverteilungen es geben wird?
Die neue Honorarverteilung wird zu Umverteilungen führen: Vertragsärzte, die ihren Umsatz vor allem über das Regelleistungsvolumen erzielen, werden von den höheren RLV-Fallwerten profitieren. Insbesondere Ärzte, die bisher aus der Abrechnung freier Leistungen große Umsätze erhalten, werden durch die Mengensteuerung über die QZV wahrscheinlich Honorar verlieren.
Seitenanfang
Für welche Leistungen wird es ab 1. Juli 2010 qualifikationsgebundene Zusatzvolumen geben?
Zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses gehört ein Katalog von Leistungen, für die QZV gebildet werden können. Dies sind:
- freie Leistungen, die derzeit außerhalb der Regelleistungsvolumen honoriert werden (z. B. Akupunktur und spezialisierte Schmerztherapie)
- Leistungen, für die es derzeit Fallwertzuschläge gibt (z. B. Ultraschall und Psychosomatik bei Hausärzten)
- Leistungen, die derzeit im Regelleistungsvolumen enthalten sind (z. B. kurative Mammographie und Bronchoskopie)
Welche Leistungen dies im Einzelnen sind, hat der Bewertungsausschuss in der Anlage 3 zum Beschluss Teil F festgelegt (www.kbv.de) Hinweis: Die Kassenärztlichen Vereinigungen können mit den Krankenkassen vor Ort auch andere Leistungen vereinbaren, für die sie QZV bilden. Regionale Besonderheiten können somit berücksichtigt werden.
Seitenanfang
Wie werden die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen gebildet?
Die Berechnung der qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen erfolgt arztgruppenspezifisch für jedes QZV separat. Jeder Arztgruppe steht dafür ein bestimmtes Verteilungsvolumen zur Verfügung, aus dem die unterschiedlichen Zusatzvolumen gebildet werden. Zur Ermittlung der Zusatzvolumen hat der Bewertungsausschuss drei Rechenwege vorgegeben, zwischen denen die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung und die regionalen Krankenkassen wählen können. Die Berechnung kann auf die Fallzahl, auf die Leistungsfallzahl oder auf den Arzt bezogen erfolgen.
Seitenanfang
Können RLV und QZV miteinander verrechnet werden?
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses sieht bezüglich der Verrechnung eine hohe Flexibilität vor: Danach können nicht nur die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen untereinander verrechnet, sondern auch ein nicht ausgeschöpftes RLV mit QZV-Leistungen gefüllt werden. Ab 1. Juli 2010 ist es auch möglich, ein nicht aufgebrauchtes QZV für RLV-Leistungen zu nutzen.
Seitenanfang
Wird es weiterhin qualifikationsgebundene Fallwertzuschläge geben?
Mit der Honorarreform wurden neben den Regelleistungsvolumen für einzelne Leistungen auch qualifikationsgebundene Fallwertzuschläge eingeführt. Diese Fallwertzuschläge, die in einigen KV-Bereichen auch als Sonderbudget oder als Sonderregelleistungsvolumen für qualifikationsgebundene Leistungen bezeichnet werden, wird es in dieser Form nicht mehr geben. Sie werden zum 1. Juli 2010 durch die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen abgelöst. So erhalten Hausärzte ab Juli ein QZV für Sonographie, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bislang wurde die Leistung über einen Fallwertzuschlag gefördert.
Seitenanfang
Welche Leistungen werden weiterhin ohne Mengenbegrenzung vergütet?
Sämtliche Leistungen, die die Krankenkassen außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung (MGV) bezahlen, werden weiterhin ohne Mengenbegrenzung zu den vereinbarten Preisen honoriert. Sie sind von den beschlossenen Änderungen nicht betroffen.
Außerdem wird es weiterhin einige Leistungen geben, die aus der gedeckelten MGV unbegrenzt in voller Höhe bezahlt werden. Dies sind u. a. Leistungen des organisierten Notfalldienstes sowie sämtliche Sachkosten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen können auf Landesebene weitere freie Leistungen vereinbaren. Diese werden dann außerhalb der RLV und QZV vergütet.
Seitenanfang

