Bundesweite Stichprobenauswertung zeigt Erfolg und weiteren Bedarf an Qualitätssicherungsmaßnahmen
Berlin, 4. November 2008 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat erstmals Qualitätsdaten von niedergelassenen Ärzten aus dem ganzen Bundesgebiet zusammengefasst und ausgewertet. Danach ist die Qualität etwa in der Computertomographie besonders hoch. Bei bundesweit durchgeführten Prüfungen zur Röntgendiagnostik und Computertomographie gab es in 94,8 Prozent der Fälle keinen oder nur geringen Grund zu Beanstandung. Bei der Kernspintomographie waren es 93,1 Prozent.
Die zugrundeliegenden Daten stammen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Diese haben 2007 insgesamt 5.700 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte einer Stichprobenprüfung ihrer Dokumentationen unterzogen. Damit wurden 17,1 Prozent aller Ärzte mit einer Röntgengenehmigung und 14,1 Prozent der Ärzte mit einer Genehmigung zur Kernspintomographie von ihren KVen geprüft.
Die KVen setzen darüber hinaus regional besondere Schwerpunkte. Zu diesen gehören Stichprobenprüfungen in der Nuklearmedizin, beim ambulanten Operieren, beim Langzeit-EKG, der Ultraschalldiagnostik und der Arthroskopie (Gelenkuntersuchungen). Bei den insgesamt acht Prozent geprüften Ärzten mit einer Ultraschallgenehmigung betrug der Anteil der Nicht- oder nur geringen Beanstandungen 66,2 Prozent. Bei der Arthroskopie lag die Prüfquote bei 10,1 Prozent aller Vertragsärzte mit einer Genehmigung. Hiervon erzielte knapp die Hälfte (48,7 Prozent) ein gutes Ergebnis.
Dazu der Kommentar des Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Köhler: Diese Zahlen zeigen, dass das Engagement der KVen bei der Qualitätssicherung und -förderung in der vertragsärztlichen Versorgung sehr sinnvoll ist. Während in manchen Leistungsbereichen die Behandlungsgüte außerordentlich hoch ist, offenbart sie in anderen noch Defizite. Damit können und wollen wir uns nicht zufrieden geben. So wird schon zum 1. Januar kommenden Jahres eine neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik in Kraft treten. Außerdem führt die KBV im Gemeinsamen Bundesausschuss mit den Krankenkassen derzeit Gespräche über weitere gezielte Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Arthroskopie.
Ein Grund für Beanstandungen liegt in einer unzureichenden Dokumentation der Untersuchungen. Das ist einerseits nachvollziehbar, da die Vertragsärzte ohnehin schon mit einem Übermaß an Bürokratie konfrontiert sind. Andererseits belegen Umfragen der KBV, dass gerade die Ärzte, in deren Fachgebieten Qualitätsrichtlinien und entsprechende Anforderungen existieren, diese sinnvoll finden und wertschätzen, erklärte Köhler.
Die Einzelheiten der Ergebnisse der Stichprobenprüfungen wird die KBV in ihrem in Kürze erscheinenden Qualitätsbericht 2007 veröffentlichen.
