Pressemitteilungen 2008

Zu wenig Zeit für Patienten

Berlin, 27. November 2008 – Eine differenzierte psychiatrische Behandlung braucht Zeit. Genau die haben niedergelassene Nervenärzte/Psychiater für chronisch psychisch Kranke nicht zur Verfügung. Ihnen bleibt pro Quartal nur eine halbe Stunde pro Patient. Das geht aus einer Studie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) hervor, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegeben hat. Beleuchtet wurden dabei vor allem die Bedarfsgerechtigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit ambulanter psychiatrischer Versorgung.

Grund für die Situation ist die Unter- und Fehlfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen. „Niedergelassene Nervenärzte/Psychiater behandeln rund 70 Prozent aller psychisch Kranken. Sie erhalten dafür jedoch nur rund ein Viertel der Gesamtausgaben für die ambulante Versorgung dieser Patientengruppe. Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten behandeln rund 30 Prozent der Kranken und bekommen dafür etwa drei Viertel der Gesamtausgaben“, erklärte Dr. Heiner Melchinger von der MHH, der die Studie erstellte. So bleibe niedergelassenen Nervenärzten aus wirtschaftlichen Gründen oft keine andere Wahl, als schwerer erkrankte Patienten an psychiatrische Institutsambulanzen zu überweisen oder direkt eine stationäre Einweisung zu veranlassen. In den Institutsambulanzen werden bei steigender Tendenz jährlich rund 650.000 psychisch Kranke behandelt. „Diese Situation ist nicht zufriedenstellend“, befand Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, „schließlich kann durch eine umfassende ambulante Betreuung der Betroffenen die um ein Vielfaches teurere stationäre Behandlung verhindert werden.“

Doch bisher sei den Kostenträgern in erster Linie daran gelegen, die Ausgaben von heute konstant zu halten, so ein Fazit der Studie. Dabei sei unbestritten, dass eine Verbesserung der ambulanten Behandlungsangebote mittelfristig zu Einsparungen führe. Krankenkassen zahlen den Institutsambulanzen derzeit Beträge in bis zu sechsfacher Höhe der Fallhonorare für niedergelassene Nervenärzte. Zwei Drittel der Vergütungen für Institutsambulanzen würden den niedergelassenen Nervenärzten als Fallhonorare ausreichen, um schwerer kranke Patienten angemessen zu behandeln. „Damit würde auch eine Unterbrechung der Behandlungskontinuität verhindert“, betonte Melchinger. Gemessen an den Zuwachsraten bei ambulanten, teil- und vollstationären Behandlungsfällen, bei Arbeitsunfähigkeiten und bei den Ursachen für krankheitsbedingte Frühberentungen liegen psychiatrische Erkrankungen an der Spitze.

 
Letzte Änderung 27.11.2008
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