Köhler: Kassenärztliche Vereinigungen sind Garanten der Versorgungsgerechtigkeit
Berlin, 5. Dezember 2008 Ein deutliches Bekenntnis zum Kollektivvertrag und damit für eine hochwertige und qualitätsgesicherte ärztliche Versorgung der Bevölkerung hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin abgegeben. Die Delegierten unterstützten damit einen Antrag des KBV-Vorstands mit großer Mehrheit. Die Gemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV setzt ein Zeichen gegen die Zerfledderung und Zerstörung einer immer noch ausgesprochen guten Versorgungsstruktur, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler und ergänzte: Schließlich schneidet das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich hervorragend ab.
Darüber hinaus bekräftigten die Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), sich systematisch auf alle ausgeschriebenen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b Fünftes Sozialgesetzbuch) und zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 73c) zu bewerben. Die KVen wollen hierzu alle Möglichkeiten nutzen und entwickeln weiterhin neue Verträge entsprechend dieser Gesetze. Zudem betonten die Delegierten die Notwendigkeit, die durch Selektivverträge realisierten Versorgungsverbesserungen zum Wohle des Versicherten in den Kollektivvertrag zu überführen. Sinnvolle neue Ansätze dienen demnach einer Stärkung und Weiterentwicklung des einheitlichen Vertragsrahmens. Die KVen verstehen sich als Garanten der Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit. Die Schaffung von Parallelstrukturen mit einem unsinnigen Scheinwettbewerb lehnen sie hingegen ab. Vielmehr forderten die Delegierten einen fairen Wettbewerb um bessere Versorgungskonzepte auf Basis des Kollektivvertrags. Das schwer erkämpfte Praxisschild mit dem Zusatz ,alle Kassen’ darf jetzt nicht leichtfertig wieder verspielt werden betonte der KBV-Chef.
