Pressemitteilung 2009

Köhler: „Nur das Notwendigste darf gesetzlich verankert werden“

Berlin, 26. März 2009 – „Die ärztliche Selbstverwaltung muss wieder mehr Gestaltungsspielräume bekommen.“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute auf der Sonder-Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin gefordert. „Nur das Notwendigste darf gesetzlich verankert werden“, betonte er. Ein freiheitlich selbstverwaltetes Gesundheitswesen sei zwingend notwendig, um den Arzt als freien Beruf und damit seine Unabhängigkeit bei medizinischen Entscheidungen zu erhalten.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind für den Wettbewerb – sofern er zum Wohle der Patienten ist. Köhler sagte: „Sinnvoll wären Selektivverträge auf der Basis des Kollektivvertrages. Doch um das zu erreichen, brauchen wir eine Wettbewerbsordnung. Nur so kann die freie Arztwahl erhalten bleiben und die Flächendeckung der ambulanten ärztlichen Versorgung ohne weiße Flecken gesichert werden.“

Zum Erhalt der Freiberuflichkeit und einer sinnvollen Wettbewerbsordnung gehört nach Ansicht der KBV auch eine Vergütungssystematik mit einer klaren Euro-Gebührenordnung. „Die Ärzte und Psychotherapeuten brauchen eine verständliche, transparente und leistungsgerechte Vergütung. Transparenz setzt voraus, dass die extreme Pauschalierung einer sinnvollen Einzelleistungsvergütung weicht“, so der KBV-Chef. Zudem forderte er, dass die Honorarverteilungshoheit wieder ausschließlich in der Zuständigkeit des KBV-/KV-Systems liegen müsse: „Das Einvernehmen mit den Krankenkassen hat sich nicht bewährt, im Gegenteil. Das Schwarze-Peter-Spiel wird munter weiter betrieben, und gleichzeitig sind den KVen die Hände gebunden. Das darf so nicht weitergehen!“

Köhler kündigte weiterhin an, eine Diskussion darüber führen zu wollen, ob „gleichberechtigt neben dem Sachleistungsprinzip die Kostenerstattung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden soll“.

Die Deklaration der Vertreterversammlung finden Sie unter http://www.kbv.de/23006.html.

 
Letzte Änderung 26.03.2009
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