Pressemitteilungen 2009

Neue Qualitätsstandards für die Untersuchung von Gewebeproben

Berlin, 15. September 2009 – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf die Neufassung einer Qualitätssicherungsvereinbarung zur Beurteilung histopathologischer Präparate beim Hautkrebs-Screening verständigt. „Damit haben die Partner der Bundesmantelverträge konsequent auf die Bitte des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) reagiert“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Der GBA hatte im Rahmen der Einführung des Hautkrebs-Screenings eine Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung empfohlen.

„Diese Vereinbarung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in einem zentralen Bereich des Hautkrebs-Screenings“, sagte Köhler. Das Screening auf Hautkrebs gehört seit dem 1. Juli 2008 als Regelleistung in die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ab 35 Jahren. Im Rahmen der Beratungen im GBA waren jedoch mangelnde Routine der Befunder der histopatholgischen Präparate und die fehlende Standardisierung der Befundberichte als problematisch aufgefallen. Aus diesem Grund macht die Qualitätssicherungsvereinbarung unter anderem Vorgaben zur fachlichen Qualifikation der Befunder, legt jährliche Mindestzahlen histopathologischer Beurteilungen und Standards für die Befundungsdokumentation fest. Die Einhaltung dieser Standards wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen stichprobenartig überprüft.

 
Letzte Änderung 15.09.2009
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