Zwei neue Publikationen veranschaulichen hohe Standards in Arztpraxen
Berlin, 9. November 2009 Mit zwei neuen Publikationen informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über das Thema Qualität in der Arztpraxis. Der sechste Qualitätsbericht der KBV dokumentiert detailliert die vielfältigen Aktivitäten der niedergelassenen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung. Begleitend erscheint eine Broschüre im Westentaschenformat, die Versicherten verständlich und anschaulich erklärt, warum sie sich auf die geprüfte Qualität in den Praxen verlassen können.
Im Jahr 2008 hat die KBV zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen überarbeitet und präzisiert. So widmet der Qualitätsbericht den umfangreichen Neuerungen bei der Ultraschall-Vereinbarung einen eigenen Exkurs. Erstmalig enthält der Bericht eine Darstellung der bundesweiten Ergebnisse des Chronikerbehandlungsprogramms für Typ-2-Diabetiker. Eine weitere Premiere ist die Veröffentlichung der Resultate der ärztlichen Behandlungsdokumentationen bei Röntgenuntersuchungen der weiblichen Brust.
Gegenwärtig gelten für die niedergelassenen Ärzte 46 unterschiedliche Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien: von A wie Akupunktur, bis Z wie Zervix-Zytologie. Einige sind vor kurzem neu hinzugekommen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Hautkrebsscreening, zur Vakuumbiopsie der Brust sowie zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV/Aids.
Qualitätssicherung wird in der ambulanten Versorgung in Deutschland großgeschrieben. Um den enormen Aufwand, etwa bei den Stichprobenprüfungen, überhaupt bewältigen zu können, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zahlreiche Qualitätssicherungskommissionen eingerichtet. Diese sind mit besonders fachkundigen und erfahrenen Ärzten besetzt, die oftmals in Abendsitzungen nach ihrem Praxisalltag die KVen unterstützen. Derzeit sind etwa 1.000 Vertragsärzte als Sachverständige in solchen Kommissionen tätig. Für dieses Engagement im Dienste der Patienten möchte ich ihnen danken, unterstrich der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.
Während sich der Qualitätsbericht in seiner Ausgabe 2009 vor allem an das Fachpublikum richtet, eignet sich die Broschüre mit dem Titel Wussten Sie schon …? vor allem zur Auslage im Wartezimmer. Nähere Informationen erteilt Gabriele Sander unter der E-Mail-Adresse gsander@kbv.de. Beide Publikationen sind auch über die Webseite der KBV erhältlich: http://www.kbv.de/publikationen/84.html.

