Pressemitteilungen 2009

Müller: „Wir schützen Ärzte vor Regressen und Patienten vor Rationierung“

Berlin, 20. November 2009 – „Mit der Rahmenvereinbarung zur Verordnung von Arzneimitteln schützen wir die niedergelassenen Ärzte vor Regressen und haben das unselige Bonus-Malus-System abgelöst. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) behauptet fälschlicherweise in seinem offenen Brief das Gegenteil. Es ist auch nicht richtig, dass eine Rationierung in der Versorgung drohen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die getroffene Vereinbarung gewährt den verschreibenden Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung. Dieser Brief ist ein durchsichtiger Versuch, die niedergelassenen Ärzte für Industrieinteressen zu instrumentalisieren. Schlimm ist dabei, dass Begriffe wie die ärztliche Therapiefreiheit und freiberufliches Handeln missbraucht sowie Tatsachen verdreht werden. Das ist ein einmaliger Vorgang, der Konsequenzen haben wird.“ Mit diesen deutlichen Worten hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stellung zu einem offenen Brief des BPI bezogen, der heute als Beilage in der „Ärzte Zeitung“ erschienen ist.

 

In seiner Erklärung stellte der KBV-Vorstand weiterhin richtig: „Die Vereinbarung von Höchst- und Mindestquoten bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel ist keine neue Erfindung, wie dies der BPI suggeriert. Die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen arbeiten schon seit Jahren mit Quoten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd. Tatsächlich wurde das reale Verordnungsverhalten der Ärzte aufgegriffen. Die getroffene Vereinbarung versetzt Vertragsärzte in die Lage, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden. Damit setzt sie positive Anreize. Selbstverständlich behält der Arzt die Therapiehoheit. Nur er legt den Wirkstoff nach Indikation fest. Der BPI erweckt außerdem den Eindruck, es gebe keine Möglichkeiten mehr für regionale Anpassungen. Auch das ist nicht richtig. Vielmehr können durch regionale Zielquoten die Ärzte von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden.“

Abschließend erklärte Müller: „Offenbar steht der BPI so unter dem Druck seiner Mitglieder, dass er glaubt, in laufende Verhandlungen der KVen mit den Krankenkassen vor Ort einzugreifen. Was muss man von einem solchen Verband noch erwarten? Wir haben durch das Engagement von KBV und KVen die Chance, dass das Damoklesschwert drohender Richtgrößenprüfungen endlich von den Ärzten genommen wird. Die neue Regierungskoalition will genau dies laut Koalitionsvertrag prüfen. Der BPI gefährdet diese Chance durch sein unverantwortliches Handeln.“ 

 
Letzte Änderung 20.11.2009