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AG Vertragskoordinierung kooperiert mit BVKJ

Selektivverträge – Erstmals wickelt die AG Vertragskoordinierung Selektivverträge eines Berufsverbandes ab. Dazu äußert sich der KBV-Vorstandsvorsitzende.

Berlin, 25. Juni 2010 – Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat einen Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geschlossen. Demnach werden die Früherkennungsuntersuchungen U 10 (Sieben- bis Achtjährige), U 11 (Neun- bis Zehnjährige) und J 2 (16- bis 17-Jährige) ab dem 1. Juli über die KVen abgerechnet. Dazu erklärt der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler:

„Ich freue mich, dass es uns erstmals gelungen ist, eine Vereinbarung zur Abwicklung der Selektivverträge eines Berufsverbandes über die AG Vertragskoordinierung zu schließen. Sowohl die Techniker Krankenkasse als auch die Knappschaft haben dreiseitige Verträge mit der AG und der BVKJ-Service GmbH unterzeichnet. Zudem wird der BVKJ seine Verträge mit der Barmer ebenfalls an die AG Vertragskoordinierung überführen.

Die AG Vertragskoordinierung sorgt künftig dafür, dass die Abrechnung der Leistungen innerhalb des Selektivvertrages über eine EBM-Pseudoziffer läuft; der BVKJ sorgt für die notwendige Dokumentation, die KVen für die konkrete Abrechnung. Dafür zahlen die teilnehmenden Kinderärzte einen prozentualen Anteil an den BVKJ und an die KVen, der aber im Durchschnitt immer noch niedriger liegt, als die entsprechenden Umlageanteile bei den Verträgen gemäß Paragraf 73 b Fünftes Sozialgesetzbuch.

Der andere große Vorteil dieser Art von Selektivverträgen liegt darin, dass sie keine Bereinigung erfordern. Als Add-on-Verträge ausgestaltet, generieren sie für besondere Leistungen auch gesondertes Honorar, schmälern allerdings die Vergütung aller an der kollektivvertraglichen Versorgung beteiligten Ärzte nicht. Für uns ist das der richtige Weg. Den potenziell zerstörerischen Vollversorgungsverträgen erteilen wir als KBV – und da sind wir uns mit dem BVKJ einig – dagegen eine klare Absage. Ich hoffe, dass wir solche Verträge, wie den mit dem BVKJ, auch mit anderen Berufsverbänden schließen können – das Modell eignet sich prinzipiell dazu.“

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Statement von Dr. Andreas Köhler zur Pressekonferenz des BVKJ am 25.06.2010 PDF-Dokument zum Download  42 KB

 
Letzte Änderung 25.06.2010