Pressemitteilungen 2010

Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel für 2011 festgelegt

Rahmenvorgaben – KBV-Vorstand Müller betont Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen, um Ärzte von Regressen zu befreien.

Berlin, 19. Oktober 2010 – „Auch in diesem Jahr ist es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gelungen, das Erreichen von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen mit einer möglichen Befreiung von der Richtgrößenprüfung zu verbinden und dadurch den Regressdruck für die Ärzte zu mindern. Aber: Die Befreiung hat nur Empfehlungscharakter. Nach wie vor schwebt das Damoklesschwert der Richtgrößenprüfung über den Vertragsärzten in den Ländern.“ So kommentierte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller das Ergebnis der Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel, die seine Organisation mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vereinbart hat.

Nach diesen Rahmenvorgaben stehen für die Versorgung mit Arzneimitteln im Jahr 2011 zirka 60 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2010. Das entspricht einer gemäßigten Erhöhung um 0,2 Prozent. Insgesamt liegt das Finanzvolumen für Arzneimittel damit bei etwa 30 Milliarden Euro. Die Empfehlungen zu Leitsubstanzen und Verordnungsquoten sind nahezu unverändert geblieben. Um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, wurden weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Festlegung der zusätzlichen Steigerungsrate für die Zahl und Altersstruktur der Versicherten wieder auf die Landesebene übertragen.

„Angesichts der durch die beiden Arzneimittelgesetze vorgegebenen Sparmaßnahmen ist dies für die Vertragsärzte und die Patienten ein positives Ergebnis, da die Richtgrößen nicht abgesenkt werden müssen“, so Müller. Er betonte aber zugleich: „Wenn es tatsächlich das Ziel der Regierung ist, die Vertragsärzte von der Überregulierung zu entlasten und die Verantwortung für die Preis- und Morbiditätsentwicklung auf Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen zu übertragen, so brauchen wir eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Richtgrößen. Auf optionaler Verhandlungsbasis funktioniert das wegen des Widerstands der Kassen nicht. Dabei hat eine erst kürzlich durchgeführte bundesweite Befragung von Medizinstudenten gerade wieder gezeigt, dass drohende Arzneimittelregresse ein entscheidendes Argument für den Nachwuchs sind, sich gegen eine Niederlassung zu entscheiden.“

Für die Verordnung von Heilmitteln (das sind medizinisch-therapeutische Leistungen wie Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie und dergleichen) stehen nächstes Jahr ebenfalls 60 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent. Das Verordnungsvolumen steigt damit auf vier Milliarden Euro insgesamt. Darüber hinaus haben der GKV-Spitzenverband und die KBV sich darauf geeinigt, die Instrumente der Heilmittelversorgung gemeinsam weiterzuentwickeln. Eine Regelung zur Ablösung der Richtgrößenprüfung zugunsten von an der Versorgung ausgerichteten Prüfverfahren konnten die Verhandlungspartner auch hier mangels gesetzlicher Grundlage nicht erreichen.

 
Letzte Änderung 19.10.2010