Häufige Fragen
1. Warum überhaupt eine neue Gesundheitskarte?
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, bildet die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bis zum 1. Januar 2006. Es hat sich jedoch schnell gezeigt dass dieser Termin nicht realisierbar war.
Die Ziele, die mit der Gesundheitskarte verfolgt werden, lauten:
- Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, unter anderem auch der Arzneimittelsicherheit
- Verbesserung patientenorientierter Dienstleistungen
- Stärkung der Eigenverantwortung, Mitwirkungsbereitschaft und -initiative der Patienten
- Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz im Gesundheitswesen
- Optimierung von Arbeitsprozessen und Bereitstellung von aktuellen gesundheitsstatistischen Informationen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden im Gesetz konkrete Anwendungen der Gesundheitskarte benannt:
- Die Daten des Versicherten sollen aktuell überprüfbar werden.
- Das elektronische Rezepts soll den Medienbruch des Papierformulars beenden.
- Im Notfall sollen relevante medizinische Daten des Versicherten bereitsgestellt werden.
- Arzneimittel sollen beim Verordnungs- oder Abgabezeitpunkt mit medizinischen Daten geprüft werden können, um Nebenwirkungen oder lebensbedrohliche Unverträglichkeiten besser zu erkennen.
Mittel- oder langfristig sollen komplette Patientenakten mit der Gesundheitskarte verfügbar werden unter höchsten datenschutzrechtlichen Bedingungen.
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2. Wer hat welche Vorteile von der neuen Gesundheitskarte?
Von der elektronischen Vernetzung medizinischer Informationen profitiert vor allem der Versicherte. Seine Daten sind ständig verfügbar wenn er damit einverstanden ist.
Ärzte und Apotheker ob im Krankenhaus, in einer Praxis, in einer Apotheke oder vor Ort können mit diesen Informationen die Qualität ihrer Arbeit verbessern.
Rezept ein Rezept wird heute maschinell erstellt, ausgedruckt, eingelöst, maschinell wieder eingelesen und dann abgerechnet. Dass dieser Medienbruch mit Papier fehleranfällig und kostenintensiv ist, liegt bei rund 800 Millionen Rezepten auf der Hand.
Die Bereitstellung von Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit verschafft der Ärztin oder dem Arzt bei der Verordnung alle relevanten Informationen. Damit wird im Zweifelsfall eine falsche und gesundheitsbedrohende Verordnung verhindert.
Mit der Bereitstellung von Notfalldaten lässt sich schneller und somit lebensrettend erkennen, ob ein Notfall-Patient Unverträglichkeiten aufweist, wenn die wesentlichen Daten auf der Karte gespeichert wurden.
Dass mit der Einführung dieser Telematikinfrastruktur auch weitere Anwendungen möglich werden, zeigt der Ausblick im Gesetz auf das Patientenfach also der elektronischen Ablagemöglichkeit von Daten des Versicherten selbst oder auf die Patientenakte der vollständigen Dokumentation über die medizinischen Daten des Versicherten.
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3. Was kann die neue Gesundheitskarte?
Die Gesundheitskarte erhält ein neues Aussehen: Auf der Vorderseite werden nur einige wenige Daten des Versicherten abgedruckt sowie ein Bild des Versicherten, um Missbrauch zu vermeiden. Auf der Rückseite wird die europäische Version der Krankenversicherungskarte (european health insurance card - EHIC) abgedruckt, damit hat der Versicherte die Berechtigung, im europäischen Ausland behandelt zu werden.
Folgende Daten sind auf dem neuen Chip:
- Versicherungsangaben einschließlich Angaben zum Zuzahlungsstatus
- Speicherplatz zur papierlosen Übertragung von bis zu 8 Rezepten mit jeweils einem Medikament
- Speicherplatz für NotfalldatenEinen Mechanismus zur (kryptografischen) Ver- bzw. Entschlüsselung von elektronischen Daten
- Einen Schlüssel für den Zugriff auf Daten, die in der Telematikinfrastruktur abgelegt sind.
Der Schlüssel für den Zugriff auf die Daten der Telematikinfrastruktur mit dem Ver- und Entschlüsselungsmechanismus ermöglicht dem Versicherten weitere Anwendungen:
- Transport von elektronischen Verordnungen außerhalb der Gesundheitskarte
- Bereitstellung von Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (relevante Diagnosen, Operationen, Unverträglichkeiten und vorgeschlagene, verordnete oder abgegebene Arzneimittel)
- Transport von elektronischen Mitteilungen (zum Beispiel Arztbrief)
- Speicherung einer sogenannten Patientenquittung, welche den Patienten über die vom Arzt erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten informiert
- Bereitstellung eigener von den Patienten selbst zur Verfügung gestellte Daten (zum Beispiel Verlaufsprotokolle eines Diabetikers, Hinweis auf Patientenverfügungen)
Was der Versicherte mit der Gesundheitskarte macht, hängt letztlich aber vom Willen des Patienten ab. Er ist der Herr seiner Daten und bestimmt darüber, wer welche Daten lesen darf und welche Informationen seine persönliche Gesundheitskarte enthält.
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4. Wie verändert sich die Infrastruktur im Gesundheitswesen?
Das Gesundheitswesen in Deutschland wird durch die Online-Welt radikal verändert. Es gibt dafür weltweit kein vergleichbares Beispiel. Dabei sollen die möglichen Funktionalitäten schrittweise verwirklicht werden. Eine erste Anwendung der Gesundheitskarte wird die Übermittlung der Versichertendaten und der Transport von Verordnungsdaten (elektronisches Rezept) sein.
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5. Wie sieht der Zeitplan zur Einführung der Gesundheitskarte aus?
Nach den Labortests sind in zwei von sieben Testregionen jeweils bis zu 10.000 Versicherten mit echten Gesundheitskarten ausgestattet worden. Die einzelnen Testregionen berichten selbst über ihre Aktivitäten und Erfahrungen. Die Adressen der Testregionen haben wir für Sie bereitgestellt.
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6. Wie sehen die Eckpunkte einer Finanzierungsvereinbarung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen aus?
Die Eckpunkte betreffen die Kosten, die den Vertragspartnern im Rahmen eines gemeinsamen Projektbüros zur Umsetzung und dauerhaften Begleitung entstehen sowie die Kosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungsphase, der Erprobungsphase, der Einführungsphase und der Betriebsphase entstehen. Die Finanzierung der Telematik-Kosten bei den Leistungserbringern erfolgt über extrabudgetäre Zuschläge.
Die Details müssen noch in bilateralen Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Organisationen der Leistungserbringer geregelt werden. Grundsätzlich werden Zuschläge gezahlt, wenn Telematikanwendungen genutzt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 291 a SGB V. Darunter fallen beispielsweise die Übermittlung von:
a) ärztlichen Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form
b) medizinischen Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind
c) Daten einer Arzneimitteldokumentation
d) Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen
e) Daten zur Aktualisierung der administrativen Informationen der Gesundheitskarte.
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7. Sind auch die Betriebs- und Unterhaltskosten für die Gesundheitskarte in der Kalkulation berücksichtigt?
Ja, siehe Antwort auf Frage 6.
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8. Über welche Kosten reden wir hier? Wie teuer ist das Gesamtprojekt Einführung Gesundheitskarte?
Die geschätzten Gesamtkosten des Projekts Einführung einer Gesundheitskarte liegen zwischen 1,4 und 1,7 Milliarden Euro. Das Gesamt-Investitionsvolumen schwankt entsprechend dem Kartenpreis zwischen rund 1,0 und 1,4 Milliarden Euro. Die Betriebskosten im ersten Jahr betragen zwischen rund 120,2 und 147,9 Millionen Euro. Für das Nutzenvolumen (d.h. die Einsparungen) wurde ein Betrag von 516,4 Millionen Euro errechnet. Der Amortisationszeitpunkt liegt zwischen 31 und 46 Monaten.
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9. Warum bezahlen die Krankenkassen nicht allein sämtliche Kosten?
Die Vorgaben der Gesundheitsreform betreffen nicht nur die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sondern auch die Leistungserbringer. Alle sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine entsprechende Telematikstruktur zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Durch die transaktionsbedingten Zuschläge ist letztendlich eine Finanzierung durch die Kostenträger sicher gestellt.
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10. Warum überlässt man es nicht einfach der Industrie, sämtliche Maßnahmen zur Infrastruktur vorzunehmen?
Natürlich stellt die Schaffung von Telematikstrukturen durch Unternehmen eine Alternative dar. Dies würde letztlich aber bedeuten, dass sich Leistungserbringer und Patienten in die Abhängigkeit von Industriekonditionen begeben würden. Die Situation wäre vergleichbar den Zeiten, als es in Deutschland nur einen Anbieter von Telefondienstleistungen gab. Den Telefonapparat gab`s umsonst. Jedoch war man als Kunde vollkommen abhängig von den Tarifen und Konditionen des Anbieters. Hinzu kommt noch die Frage des Datenschutzes. Schon heute wird mit Adressdaten und anderen Kundeninformationen ein lukrativer Markt gebildet. Datenschutz ist für Patienten und Leistungserbringer eher gewährleistet, wenn die Selbstverwaltung die Fäden in der Hand hält. Letztlich geht es hier um die Gretchenfrage: Gestalten wir oder lassen wir uns gestalten?
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11. Warum sollen Ärzte überhaupt an der Telematik teilnehmen?
Wer sich als Leistungserbringer dieser Entwicklung verwehrt, katapultiert sich mittelfristig selbst aus dem System heraus. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, dass die überwiegende Zahl der Patienten die Gesundheitskarte nutzt. Zudem handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, denen sich niemand einfach entziehen kann.
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12. Welche Kosten kommen denn auf den einzelnen Arzt zu? Welche Investitionen muss er tätigen?
Für Ärzte, die an der Testphase teilnehmen, wurden in einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern festgehalten, dass Sachkosten in Höhe von 3.000 Euro und eine Entschädigungspauschale von 3.200 Euro gezahlt wird. Die Entschädigungspauschale ist als Ausgleich für die Zusatzaufwendungen eines Jahres vorgesehen.
Eine kürzlich veröffenlichte Studie des Beratungshauses Booz, Allen, Hamilton kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die vom Bundesgesundheitsministerium vorangetriebene Lösungsarchitektur vornehmlich technikorientiert ist. Diese würde letztlich höhere Anschaffungskosten für die Arztpraxis bedeuten. Aus Sicht der KBV ist die Einführung der Gesundheitskarte nur gerechtfertigt, wenn sie weniger statt mehr Bürokratie und Administration in der Patientenversorgung bedeutet und entstehende Mehrarbeit angemessen vergütet wird.
Die KBV führt bilaterale Gespräche über die Rahmenvereinbarungen zur Finanzierung der Gesundheitskarte. Darin wurde bereits festgelegt, dass telematikbezogene Kosten durch transaktionsbezogene Vergütungszuschläge abhängig von den eingesetzten Telematikanwendungen von den Kostenträgern ausgeglichen werden. Vorausgesetzt wird hierbei eine aktuelle EDV in der Arztpraxis. Ebenfalls vereinbart wurde, dass die Praxen sich die notwendigen Komponenten selbst beschaffen müssen, und somit in Vorleistung gehen. Über die Höhe der Zuschläge für die Investitionen lässt sich allerdings noch keine Aussage treffen.
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13. Warum werden nicht die Investitionskosten von den Krankenkassen getragen? Warum gibt es keine Investitionsbeihilfen?
Es ist ein großer Erfolg der KBV, dass sogenannte Transaktionspauschalen in die Eckpunkte einer Finanzierungsvereinbarung aufgenommen worden sind (siehe Frage 6). Diese berücksichtigen bis zu einem gewissen Grad auch die erstmaligen Investitionskosten. Die Investitionsbeihilfen sind deshalb ausgeschieden, weil damit vor allem diejenigen Ärzte benachteiligt würden, die ohnehin schon über einen guten EDV-Standard verfügen.
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14. Wie ist es um den Datenschutz bestellt?
Die Patienten können entscheiden, ob und welche ihrer Gesundheitsdaten aufgenommen und welche gelöscht werden sowie darüber, wer auf die Daten zugreifen darf. Mit wenigen Ausnahmen ist die Gesundheitskarte grundsätzlich nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card) nutzbar, der über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt. Patienten können die Daten der Gesundheitskarte einsehen und Ausdrucke erhalten. In Verbindung mit einer eigenen Signaturkarte können sie in einem speziellen Fach auch eigene Daten bzw. Informationen verwalten, die ihnen von ihren Behandlern zur Verfügung gestellt werden. Alle Zugriffe werden protokolliert und die letzten 50 Zugriffe gespeichert.
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15. Welche Ärzte können an den Tests zur elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen?
Ärzte können sich an der Testphase der elektronischen Gesundheitskarte beteiligen,
- wenn ihre Praxis in einer Region liegt, die sich als Testregion bei der gematik beworben hat.
- wenn der Hersteller ihres Praxis-Verwaltungs-Systems (PVS) bereit ist, dies für die Testphase anzupassen.
- wenn sie bereit sind ihre Arztpraxis mit der notwendigen technischen Ausstattung einzurichten.
Allerdings sind die Testregionen autark in der Auswahl der Beteiligten, sodass diese Frage von dort besser zu beantworten ist.
