Pressemitteilungen

Neue Internetpräsenz der KBV: Klare Struktur, größere Nutzerfreundlichkeit

Berlin, 24. August 2005 – Seit heute präsentiert sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einem neu gestalteten Internetauftritt im Netz. Bereits vor dem Relaunch gehörte die Adresse www.kbv.de zu den meistbesuchten Webseiten im Gesundheitswesen. Mit ihrem neuen, übersichtlichen Design und einer optimierten Navigation will die KBV dem gestiegenen Informationsbedarf ein klar strukturiertes Angebot entgegensetzen. Neue Inhalte und Services gehören dazu.

Das Angebot richtet sich an drei große Nutzergruppen: Fachbesucher, Patienten und Medienvertreter. Die Inhalte sind künftig entsprechend ihrer Relevanz für die jeweilige Nutzergruppe angeordnet. Jede Gruppe profitiert dann von einer auf ihre Interessen und Bedürfnisse zugeschnittenen Navigation. Beispielsweise gelangen Journalisten über die Kategorie Medien von der Homepage direkt zu den Pressemitteilungen der KBV. Alle Nutzer – ganz gleich ob Arzt, Journalist oder Versicherter – können auf das vollständige Angebot zugreifen. Maximale Transparenz ist somit gewährleistet.

Neu ist die Telematik-Seite mit eigener Navigation. Hier gibt es ständig aktualisierte Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte, zu rechtlichen Grundlagen, Datensicherheit und Technik. Ebenfalls neu: Zahlen und Fakten aus dem Gesundheitswesen wurden zum besseren Verständnis graphisch aufbereitet.

Patienten finden außer der schon bekannten und bewährten Online-Arztsuche umfangreiche Gesundheitsinformationen zu ausgewählten Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt. Diese werden nach und nach um weitere Krankheitsbilder ergänzt.

In puncto Barrierefreiheit setzt das Online-Angebot der KBV Maßstäbe. Mit der Anpassung für Fehlsichtige sind die Seiten auch für Farbenblinde problemlos nutzbar. Damit ist die KBV den gesetzlichen Vorgaben weit voraus. Dem Gedanken der Barrierefreiheit liegt der Anspruch zugrunde, den Kreis der Adressaten zu erweitern und das Angebot für alle Interessierten uneingeschränkt nutzbar zu machen.

 
Letzte Änderung 24.08.2005
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