Pressemitteilungen
Erste Ergebnisse des neuen EBM liegen vor
Gemeinsame Mitteilung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Berlin/Bonn, 8. September 2005 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit dem am 1. April 2005 eingeführten EBM 2000plus das Abrechnungssystem für die ambulante Versorgung reformiert. Um frühzeitig die Auswirkungen ihrer Reform zu erfassen, haben die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen die wissenschaftlichen Institute ZI und WIdO mit einer Analyse zur Bewertung der EBM-Auswirkungen beauftragt.
Auf der Basis einer Stichprobe von 14 Arztgruppen aus 777 Arztpraxen mit 874 Ärzten und circa 1,2 Millionen Patienten in den Gebieten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Brandenburg liegen hierzu jetzt erste Trendaussagen vor. Basis war ein Vergleich der Abrechnung der Quartale II/2004 und II/2005. Analysiert wurden nur Praxen, die in beiden Quartalen abgerechnet haben, um Veränderungen durch Praxistyp und Praxisinhaber auszuschließen.
Die sich ergebenden Trendaussagen müssen unter folgenden Vorbehalten betrachtet werden und erlauben daher noch keine abschließende Einschätzung der Auswirkungen der EBM-Reform:
- Die sachlich-rechnerische Prüfung und Richtigstellung der Abrechnungsdaten II/2005 ist noch nicht erfolgt.
- Die Analyse auf der Punktzahlebene (angeforderter Leistungsbedarf) ist nicht mit der tatsächlichen Honorarzahlung auf Basis der später erfolgenden Anwendung der Honorarverteilungsverträge gleichzusetzen.
- Subgruppen-Analysen (zum Beispiel Internisten mit Schwerpunkt, Belegärzte) konnten wegen der begrenzten Stichprobengröße nicht vorgenommen werden.
- Im ersten Abrechnungsquartal unterliegen die Ärzte noch Einübungseffekten in das neue Abrechnungssystem.
Für die betrachteten Arztgruppen ergaben sich im Vergleich der Quartale II/2004 und II/2005, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Veränderungen, welche sowohl auf die Neubewertung des EBM (Bewertungseffekt) als auch die Veränderung der Fallzahlen (Mengeneffekt unter anderem weist das Quartal II/2005 im Vergleich mit dem Quartal II/2004 zwei zusätzliche Werktage auf) zurückzuführen sind:
| Arztgruppe |
Gesamtleistung (Leistungsbedarf) |
Bewertungseffekt (Punkte je Fall) |
Mengeneffekt (Fallzahl) |
| Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte |
11,1 % |
9,6 % |
1,4 % |
| Anästhesisten |
4,0 % |
-1,0 % |
5,0 % |
| Augenärzte |
14,7 % |
8,4 % |
5,8 % |
| Chirurgen |
6,6 % |
6,8 % |
-0,2 % |
| Frauenärzte |
15,0 % |
16,9 % |
-1,6 % |
| HNO-Ärzte |
4,9 % |
2,0 % |
2,9 % |
| Hautärzte |
13,9 % |
9,1 % |
4,4 % |
| Internisten (fachärztlich) ohne Schwerpunkt |
- 6,6 % |
-7,4 % |
0,9 % |
| Internisten (hausärztlich) |
10,5 % |
9,5 % |
0,9 % |
| Kinderärzte |
13,6 % |
11,5 % |
1,9 % |
| Nervenärzte |
1,8 % |
-3,0 % |
5,0 % |
| Orthopäden |
2,6 % |
2,9 % |
-0,3 % |
| Radiologen |
-8,7 % |
-12,7 % |
4,7 % |
| Urologen |
-0,5 % |
-5,3 % |
5,1 % |
| gewichteter Durchschnitt aller 14 Arztgruppen |
+7,2 % |
+5,4 % |
+1,7 % |
Als Ergebnis der vorliegenden Trends des ersten Abrechnungsquartals kann festgehalten werden:
- Die angeforderte Punktmenge (gewichtet und hochgerechnet auf die Bundesebene) zeigt eine Steigerung von durchschnittlich 7,2 Prozent:
- Bereinigt um die Fallzahlveränderung (+ 1,7 Prozent) beträgt der Effekt aus Bewertungsänderung und Strukturveränderung + 5,4 Prozent.
- Der überwiegende Teil der analysierten 14 Arztgruppen hat im Durchschnitt Leistungsbedarfszuwächse.
- Leistungsbedarfsrückgänge zeigen sich bei drei Arztgruppen: Radiologen, fachärztlichen Internisten ohne Schwerpunkt und in geringem Umfang bei Urologen.
- Die im Durchschnitt der Fachgruppen erkennbaren Leistungsbedarfszuwächse bedeuten, dass es in jeder Arztgruppe in unterschiedlichem Ausmaß Praxen gibt, die Leistungsbedarfszuwächse und solche, die Leistungsbedarfsrückgänge im Vergleich zum Vorquartal haben. Diese Verteilung an sich ist nicht neu, da sie in jedem Quartal auch ohne EBM-Reform beobachtet werden kann.
Für die sich abzeichnenden Veränderungen scheinen folgende Faktoren auf jeden Fall eine wichtige Rolle zu spielen:
- erweiterte Anforderungen an die ärztliche Berichtspflicht
- Senkung der Investitionskosten insbesondere in Radiologie und Sonographie
- Komplexierung ärztlicher Leistungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
- Stärkung der Prävention insbesondere in der Mutterschaftsvorsorge.
Die Veränderung des Anteils der Leistungen der jeweils betrachteten Arztgruppe an der Gesamtleistung bewegt sich zwischen + 1,2 Prozentpunkten für Allgemeinärzte und - 1,2 Prozentpunkten bei fachärztlichen Internisten ohne Schwerpunkt.
Anteil am Gesamtleistungsvolumen nach Arztgruppen
im Zeitvergleich II/2005 zu II/2004
| Fachgruppe |
II / 2005 |
II / 2004 |
| Allgemeinmediziner |
35,0 % |
33,8 % |
| Anästhesisten |
2,4 % |
2,5 % |
| Augenärzte |
4,7 % |
4,4 % |
| Chirugen |
3,4 % |
3,4 % |
| Gynäkologen |
9,3 % |
8,6 % |
| HNO-Ärzte |
3,4 % |
3,5 % |
| Hautärzte |
2,6 % |
2,5 % |
| Internisten (Fachärztlich) ohne Schwerpunkt |
8,5 % |
9,7 % |
| Internisten (hausärztlich) |
9,7 % |
9,4 % |
| Kinderärzte |
4,6 % |
4,3 % |
| Neverärzte |
4,1 % |
4,3 % |
| Orthopäden |
5,2 % |
5,5 % |
| Radiologen |
4,6 % |
5,4 % |
| Urologen |
2,6 % |
2,8 % |
| Summe |
100 % |
100 % |
Die wissenschaftliche Evaluation ist als kontinuierlicher Analyseprozess über vier Abrechnungsquartale angelegt, um aus der Längsschnittbetrachtung Erkenntnisse über die Stabilität der Trendaussagen zu erhalten.
Eine Validierung der jetzt vorliegenden Trendaussagen auf Stichprobenbasis ist durch die Analyse der vollständigen Abrechnungsdaten aus den beiden KV-Bereichen Nordrhein und Brandenburg vorgesehen. Mit dieser vollständigen Datenbasis sind dann auch Subgruppen-Analysen möglich, um Untergliederungen in den Arztgruppen zu identifizieren, die von der Reform begünstigt oder benachteiligt sein könnten.
Nach dem sich aus dieser ersten Analyse abzeichnenden Trend fallen die Auswirkungen der EBM-Reform 2005 in der Gesamtbetrachtung der primären Punktzahlanforderung bislang weniger dramatisch aus als die der vorhergehenden EBM-Reform. Der vorliegende Trend wird auch unter dem Aspekt der mit der EBM-Reform angestrebten höheren Verteilungsgerechtigkeit unter den Arztgruppen fortlaufend mit Analysen weiterer KVen abgeglichen, um zeitnah Entwicklungen zu erkennen, die einer Korrektur bedürfen.
Diese Mitteilung erfolgt im Namen der KBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen.