Pressemitteilungen

Licht ins Dunkel der Vorschriften gebracht

Berlin, 21. November 2005 – Einen Überblick über die gegenwärtigen rechtlichen Anforderungen zur Begehung von Arztpraxen bietet eine neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die diese heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellte. Neben der Rechtslage erklärt die Broschüre, unter welchen Umständen Behörden Arztpraxen mit und ohne Ankündigung begehen dürfen und welche Maßnahmen den Ärzten drohen, sollten ihre Praxen den Anforderungen nicht entsprechen.

Hintergrund der aktuellen Publikation „Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch Behörden“ ist die Unübersichtlichkeit der sich ständig wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen, deren Erfüllung von unterschiedlichen Behörden und Institutionen überwacht wird. „Niedergelassene Ärzte sehen sich einer Flut von Gesetzen und Vorschriften ausgesetzt“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, bei der Präsentation in Berlin.

„Mit unserer neuen Broschüre bietet die KBV den Ärzten eine Dienstleitung, die ihnen hilft, sich im Wirrwarr von Gesetzen und Verordnungen zurechtzufinden“, betonte der KBV-Chef. „Die Anforderungen an die Praxen sind teils unpräzise formuliert, und lassen somit Spielraum für individuelle Auslegung“, so Köhler weiter. Sollten aber bei Inspektionen Mängel festgestellt werden, könne dies zu erheblichen Konsequenzen für die Praxen führen. „Unsere Broschüre soll Ärzte dabei unterstützen, umfassende und qualitätsgesicherte Medizin in ihren Praxen zu organisieren“, bekräftigte der KBV-Vorsitzende.

Unter http://www.kbv.de/publikationen/7160.html können Vertragsärzte und -psychotherapeuten nachlesen, welche Anforderungen der Gesetzgeber an das praxisinterne Qualitätsmanagement stellt.

 
Letzte Änderung 21.11.2005
Auf dieser Seite