Unterfinanzierung darf nicht zementiert werden
Berlin, 9. Dezember 2005 Ein klares Bekenntnis zum Körperschaftsstatus der Kassenärztlichen Vereinigungen legte Dr. Andreas Köhler ab. Bei der Vertreterversammlung der KBV in Berlin erklärte der Vorstandsvorsitzende: Dieser Status stärkt die Möglichkeiten der Mitbestimmung und der Einflussnahme. Andernfalls müssten Aufgaben wie Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen von Organisationen in staatlicher Trägerschaft übernommen werden. Das könne niemand in der Vertragsärzteschaft wollen. Der KBV-Vorsitzende machte aber deutlich: Wenn die Politik versucht, die heutige Unterfinanzierung zu zementieren, wenn die Knebelung der Vertragsärzte noch weiter zunimmt, dann werden wir von uns aus die Diskussion über die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft, die Abschaffung des Sicherstellungsauftrags und die Entbindung von allen hoheitlichen Aufgaben aufnehmen.
Kritisch äußerte sich KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt zum Entwurf eines Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes: Ein Malussystem in der Arzneimitteltherapie verschlechtert die Versorgung und vergrößert die Bürokratie. Daher lehnen wir die Pläne der Politik für ein erneutes Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen entschieden ab. Nach Vorstellungen der Koalitionsfraktionen soll Ärzten, die vorgegebene Tagestherapiekosten überschreiten, künftig Geld von der Vergütung abgezogen werden. Die geplanten Maßnahmen zur Steuerung der Medikamentenversorgung bedeuten eine Schwächung der Ärzte und nicht eine Stärkung, so Weigeldt. Insbesondere im hausärztlichen Bereich würde die Qualität der Versorgung gesenkt. Dort erfolgten 80 Prozent der Arzneiverordnungen.
Weigeldt setzte sich für eine Vertragsgebührenordnung in Euro ein. Um den Beruf wieder attraktiv zu machen, brauchen wir verbesserte Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung. Ein dringend notwendiger Schritt auf dem Weg ist die Abschaffung der Honorarbudgets und die Einführung einer morbiditätsorientierten Vergütung, erläuterte er. Überlegungen, ein wissenschaftliches Institut mit der Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung zu betreuen, bewertete Weigeldt als nicht zielführend, weil hoch bürokratieanfällig.
Auch der Ärztemangel war Thema der Vertreterversammlung. In den nächsten zehn Jahren werden allein in der ambulanten Versorgung mehr als 57.000, im Krankenhaus mehr als 17.000 Ärzte ausscheiden. Der Gesetzgeber muss daher das Vertragsarztrecht flexibilisieren. Niedergelassene Doktoren sollten beispielsweise an mehreren Orten tätig sein dürfen. Nur so ist in fast entvölkerten Regionen, die keine wirtschaftliche Basis für eine Praxis nach heutigem Muster mehr bieten, die Versorgung künftig aufrecht zu erhalten, sagte der KBV-Vorsitzende.
