Pressemitteilungen 2006

Kollektivvertrag muss mit Einzelverträgen konkurrieren dürfen

Berlin, 17. Mai 2006 – Gute Chancen für Wettbewerb und Patientenorientierung sieht Dr. Andreas Köhler in einer Flexibilisierung des Vertragsarztrechts, wie sie in einem aktuellen Gesetzentwurf gefordert wird. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat in seiner Rede auf dem Hauptstadtkongress 2006 positiv beurteilt, dass der Entwurf sich an den veränderten Bevölkerungsstrukturen orientiere. So könnten Vertragsärzte über ihre Stammpraxis hinaus in unterversorgten Gebieten Leistungen anbieten, damit Einkommen erzielen und gleichzeitig Versorgungslücken schließen. Köhler wies darauf hin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen einer Modernisierung des Gesundheitswesens nicht entgegenstehen. Allerdings müsse es diesen auch möglich sein, sich am Vertragswettbewerb zu beteiligen. „So können auf kollektivvertraglicher Basis Zusatzverträge entstehen, die den Patientenbedürfnissen entsprechen und den Vertragsärzten über die bisherige Regelversorgung hinaus Optionen zur Verbesserung der Versorgung bieten. Wer sinnvollen Wettbewerb will, darf sich diese Chance nicht verbauen“, mahnte der KBV-Chef.

 

 
Letzte Änderung 17.05.2006
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