Pressemitteilungen 2006

KBV stellt Versorgungskonzept zur Palliativmedizin vor

Berlin, 7. August 2006 – „Schwerstkranken Patienten wollen wir mit unserem Versorgungskonzept  zur Palliativmedizin helfen. Deshalb appellieren wir an die Krankenkassen, dieses Konzept auch aufzugreifen.“ Mit diesen Worten hat heute Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen entsprechenden Entwurf seines Hauses zum Thema Palliativmedizin kommentiert. Die KBV hat diesen heute im Internet veröffentlicht.

Jedes Jahr sterben schätzungsweise 75.000 schwerstkranke Patienten in Deutschland (Hochrechnung auf Grundlage von Angaben des Rahmenprogramms zur flächendeckenden Umsetzung der ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung in NRW).  Die KBV will mit ihrem Konzept die qualifizierte ambulante Palliativversorgung von Patienten in der letzten Lebensphase regeln, die auf eine kurative Behandlung nicht mehr ansprechen oder eine solche nicht wünschen und zuhause sterben möchten. Definiert werden der Umfang der palliativmedizinischen Versorgung sowie die Aufgabenspektren der betreuenden Vertragsärzte und kooperierenden Palliativärzte.

„Der Gesetzgeber hat uns leider nur die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen des Paragraphen 73c des Fünften Sozialgesetzbuchs zu agieren. Der erlaubt uns die Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung, nicht jedoch eine engere Kooperation mit den Pflegeberufen und den Krankenhäusern in Form von Integrationsverträgen. Von daher wäre es sinnvoll, wenn der Gesetzgeber uns im Zuge der Gesundheitsreform den Abschluss entsprechender Integrationsverträge ermöglichen würde“, so Köhler.
 
Das Versorgungskonzept zur Palliativmedizin ist das fünfte Produkt aus der Vertragswerkstatt der KBV. Die bisher veröffentlichten Konzepte betreffen die Versorgung chronischer Wunden, interventionelle Schmerztherapie, Darmkrebs und die Versorgung HIV-Infizierter und AIDS-Kranker.

Das Versorgungskonzept Palliativmedizin finden Sie hier!

 
Letzte Änderung 07.08.2006
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