Pressemitteilungen 2006

Medizinische Indikation entscheidet

Berlin/Köln, 24. August 2006 – Medizinisch notwendige Vollnarkosen sollen und müssen erstattungsfähig bleiben. Das ist das gemeinsame Ziel der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Eine entsprechende Regelung soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden; dies haben am Dienstag in Köln die Vertreter von Krankenkassen und Ärzten im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses vereinbart.

Nach den fachlichen Stellungnahmen der ärztlichen Berufsverbände sollen nun auch die Zahnärzte eingebunden werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kann bis 30. September die aus ihrer Sicht notwendigen Indikationen benennen. Eine entsprechende Regelung ist notwendig, da es zu einer erheblichen Leistungsausweitung bei Vollnarkosen gekommen ist, die sich nicht ausschließlich mit einer medizinischen Notwendigkeit erklären lässt.

 

 
Letzte Änderung 24.08.2006
Auf dieser Seite