Pressemitteilungen 2006

Köhler: Fairer Wettbewerb und Budgetierung sind nicht vereinbar

Berlin, 3. Oktober 2006 – „Auch der dritte Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform behält die Budgetierung in der ambulanten ärztlichen Versorgung bei. Damit genügt er nicht den Anforderungen an eine Honorarreform, die die Regierungskoalition im Juli in ihrem Eckpunktepapier festgehalten hatte.“ Das stellte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, am 29. September auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Berlin fest. „Die neue Gebührenordnung sollte transparent, einfach und unbürokratisch sein. Schaut man sich die einschlägigen Paragraphen in der Formulierung des Arbeitsentwurfs an, sieht man sehr schnell: Nichts davon wurde umgesetzt“, kritisierte der KBV-Chef.

„Statt eines fairen Wettbewerbs und festen Preisen, wie es den Vertragsärzten und -psychotherapeuten versprochen wurde, bleiben die Budgets bestehen“, sagte Köhler weiter. Unter dem Etikett einer kostenneutralen Umsetzung würde das bereits heute fehlende Drittel in der Vergütung ärztlicher Leistungen nicht ergänzt, sondern mit der neuen Berechnungsformel einfach weggerechnet. „Statt sie abzuschaffen, werden die Budgets für ärztliche Honorare verschärft. Die chronische Unterfinanzierung im ambulanten Sektor wird nicht beseitigt, sondern zementiert“, so der KBV-Vorsitzende.

 
Letzte Änderung 03.10.2006
Auf dieser Seite