Direkter Zugang für KVen zum Vertragswettbewerb
Berlin, 14. November 2006 Einen fairen Wettbewerb befürworten die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Deshalb bekräftigten alle Vorstände im Rahmen einer Klausturtagung am vergangenen Freitag in Berlin, dass Verträge zu Sondervertragsformen wie der hausarztzentrierten Versorgung oder der integrierten Versorgung auch von den KVen oder deren Dienstleistungsgesellschaften (KV-Consults) abgeschlossen werden sollten. Dieser Beschluss, den die Vertreter der 17 KVen einstimmig und ohne Enthaltungen trafen, unterstützt die Position der KBV. Eine solche Klarstellung war notwendig, nachdem verschiedene Verbände anderslautende Forderungen gestellt hatten, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Betroffen sind Vereinbarungen zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraph 73b Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V). Auch an Verträgen zur integrierten Versorgung nach Paragraph 140b sollen KVen beispielsweise über ihre Dienstleistungsgesellschaften teilnehmen können, so die einhellige Forderung der KV-Vorstände. Nach dem derzeitigen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) sind die KVen bei den oben genannten Vertragsformen außen vor.
