Die aufgelisteten Honorarzahlen verstehen sich als reine Umsätze. Betriebsausgaben, Steuern und Sozialabgaben müssen zur Berechnung des Arzteinkommens abgezogen werden.
| Grafik | Art/Größe | ||
|---|---|---|---|
| II. 1 - |
Arztabrechnung / Honorar | ||
| II. 1 | Abrechnende Vertragsärzte, Abrechnungsfälle und Honorar | ||
| II. 2 | Honorar je Arzt 2009 gesamtes Bundesgebiet | ||
| II. 3 | Honorar je Arzt 2009 - neue Bundesländer | ||
| II. 4 | Häufigkeitsverteilung der Ärzte je Honorargrößenklasse und Durchschnitt beim Honorar 2009 - gesamtes Bundesgebiet | ||
| II. 5 | Häufigkeitsverteilung der Ärzte je Honorargrößenklasse und Durchschnitt beim Honorar 2009 - neue Bundesländer | ||
| II. 6 | Anteil der Anzahl der Vertragsärzte und des Honorars aus vertragsärztlicher Tätigkeit 2009 bei ausgewählten Arztgruppen | ||
Im Jahre 2008 betrug das durchschnittliche (Brutto)-Honorar eines niedergelassenen Arztes aus vertragsärztlicher Tätigkeit 192.527 Euro. Davon nehmen die Betriebsausgaben einer Praxis mehr als die Hälfte (51,7 Prozent), rund 99.536 Euro ein. Steuerzahlungen in Höhe des Durchschnittssteuersatzes von 30 Prozent, sind ebenfalls abzuziehen. Subtrahiert man die Aufwendungen zur Krankenversicherung und berufsständischen Altersvorsorge, so bleibt ein verfügbares Nettoeinkommen von 3.704 Euro im Monat (im Durchschnitt). Nicht abgezogen sind hier die Aufwendungen für die private Altersvorsorge.
In dieser Darstellung sind Einnahmen aus der Behandlung von privat versicherten Patienten ausgeklammert. Denn diese verteilen sich nicht gleichmäßig auf die Vertragsarztpraxen. So gibt es in den neuen Bundesländern deutlich weniger Privatpatienten als in den alten Ländern.