Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren jährlich Rahmenvorgaben für die Heilmittelversorgung nach § 84 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 8 SGB V. Die Rahmenvorgaben enthalten Vorgaben für den Abschluss von regionalen Heilmittelvereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V. Dazu werden unter anderem Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 SGB V definiert.
Der GKV-Spitzenverband Bund und die KBV haben sich auf Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2012 verständigt.
Auch in diesem Jahr findet die Salvatorische Klausel Anwendung. Die in den Rahmenvorga-ben 2011 vereinbarten Anpassungsfaktoren Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht, Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Innovationen und Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen werden mit +2% für 2011 neu bewertet. Eine weitere Anpassung um bis zu +2% ist auf der regionalen Ebene möglich, falls dies durch den regionalen Versorgungsbedarf begründet werden kann.
Für das Jahr 2012 werden auf Bundesebene folgende Anpassungsfaktoren mit insgesamt +2,5% bewertet:
• Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht (0%),
• Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (+1,4%),
• Innovationen (Podologie, +0,6%),
• Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (+0,5%)
Der Punkt 6 der Heilmittelvereinbarung (Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung) enthält zum Teil die Protokollnotiz der Rahmenvorgaben Heilmittel 2011. Die regionalen Verein-barungspartner haben somit die Möglichkeit, die arztbezogene Prüfung im Heilmittelbereich auf der Grundlage von regionalen Zielvereinbarungen durchzuführen.
Hier finden Sie die aktuellen Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2012 sowie die Rahmenvorgaben für die vergangenen Jahre:
| Titel | Datei | |
|---|---|---|
| Rahmenvorgaben 2012 | ||
| Rahmenvorgaben 2011 | ||
| Rahmenvorgaben 2010 | ||
| Rahmenvorgaben 2009 | ||
| Rahmenvorgaben 2008 | ||
| Rahmenvorgaben 2007 | ||
| Rahmenvorgaben 2006 | ||
| Rahmenvorgaben 2004 und 2005 | ||
| Rahmenvorgaben 2002 f.d. Inhalte d. Heilmittel-Vereinbarungen n. § 84 Abs. 1 SGB V; Rahmenvorgaben 2002 f. Richtgrößenvereinbarungen n. § 84 Abs. 6 S. 1 SGB V (Heilmittel) | ||