am 9. Dezember 2011 in Berlin
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie zum heutigen, zweiten Teil unserer Vertreterversammlung der KBV hier in Berlin am Alexanderplatz. Wir hatten die Tagesordnung kurzfristig umgestellt und den nichtöffentlichen Teil unserer VV bereits gestern behandelt, so dass wir heute ohne zeitlichen Druck unsere Versammlung durchführen können.
Bevor ich mit meiner Rede fortfahre, lassen Sie mich noch erinnern:
Am 7. November dieses Jahres verstarb Herr Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, der langjährige Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages. Seit 1999 war er das Gesicht der Deutschen Ärzteschaft. Er hat diese anspruchsvolle Tätigkeit in bewundernswerter Art und Weise gemeistert. Professor Hoppe war ein Mann der eher leisen Töne. Dennoch hat er über Jahrzehnte die ärztliche Berufspolitik auf sehr nachhaltige Weise geprägt und sich in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit höchstes Ansehen erworben. Ich möchte Sie bitten, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen zu erheben und in einer Minute des Schweigens seiner zu gedenken.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben, ich danke Ihnen dafür.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
ein für uns alle sehr bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu und auch in der vorweihnachtlichen Stimmung hier rund um den Alexanderplatz geht die Diskussion um eine gute ärztliche und psychotherapeutische Versorgung weiter. Trotz Weihnachten Geschenke werden wohl nicht verteilt. Vielmehr stehen wir bis zuletzt in einer immer noch spannenden Diskussion um die Inhalte des nun beschlossenen Versorgungsgesetzes. Herr Dr. Köhler wird in seinem Bericht zur Lage ausführlich darüber berichten.
Bevor ich zum Versorgungsgesetz komme, lassen Sie mich noch auf eine doch sehr erfreuliche Tatsache aufmerksam machen:
Krankenkassen und Teile der Politik werfen uns immer wieder vor, wir Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten zu wenig und ließen die Patienten zu lange warten. Dieses Bild transportieren dann gerne auch die Medien.
Nun hat die von der KBV in Auftrag gegebene Versichertenbefragung 2011 durch die Mannhei-mer Forschungsgruppe Wahlen gezeigt, dass bei aktuellen Problemen sage und schreibe 58 Prozent der befragten 2.000 Versicherten ohne jegliche Wartezeit sofort einen Termin erhalten haben.
Allerdings mussten 11 Prozent der gesetzlich Versicherten länger als drei Wochen auf einen Termin warten. Natürlich muss jedes Mal hinterfragt werden, ob es sich um ein akutes Problem oder etwa um einen Impftermin handelt. Trotzdem: Es gibt Fälle, in denen Patienten eindeutig zu lange auf einen Termin warten müssen. Dies sollten wir ehrlicherweise eingestehen und uns be-mühen, dieses Problem zu lösen.
Ein weiteres klares Ergebnis dieser repräsentativen Erhebung lautet: Die Patienten vertrauen und bescheinigen uns, dass wir im ambulanten Sektor eine hervorragende Arbeit leisten. 91 Prozent der Befragten bewerteten ihr Vertrauensverhältnis zum Psychotherapeuten oder Arzt mit gut oder sehr gut. Ähnlich sieht es bei der Fachkompetenz aus: 92 Prozent beurteilten die fachlichen Fähigkeiten ihrer Ärzte positiv. Diese Zahlen beweisen eindrucksvoll, dass die Menschen unsere Arbeit wertschätzen. Auch dies ist ein wohltuender Widerspruch zwischen dem objektiven Bild und dem gerne von interessierter Seite vermittelten Zerrbild.
Die positiven Ergebnisse unserer Versichertenbefragung werden übrigens durch eine Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht nur bestätigt, sondern auch in einen internationalen Zusammenhang gestellt. Demnach gehört Deutschland zu den Ländern mit den kürzesten Wartezeiten auf eine Behandlung durch Fachärzte. In Kanada, Schweden und Norwegen muss die Hälfte der Versicherten länger als einen Monat warten, bis sie einen Termin bei einem Spezialisten bekommt.
Zurück zum Versorgungsgesetz: Wir können feststellen, dass eine ganze Reihe der Forderungen, die die KBV vorgetragen hat, Berücksichtigung finden. Leider ist uns das nicht in allen uns wichtig erscheinenden Punkten gelungen. Insbesondere ist es nicht gelungen, die Finanzierung der Psychotherapie aus der MGV auszugliedern. Bei nahezu jedem Kontakt mit Politikern wurde diese Thematik vorgetragen. Die KBV und der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie haben in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr diese Posi-tion einmütig und überzeugend dargelegt.
Ich selbst habe auf der Grundlage der Beschlüsse dieser Vertreterversammlung ebenfalls am 23. November 2011 ein Gespräch mit der parlamentarischen Staatssekretärin Frau Ulrike Flach in dieser Angelegenheit geführt. Wir müssen leider feststellen, dass die Politik diesem gemeinsa-men Vorschlag nicht folgen will. Stattdessen soll die KBV mit den Instrumenten, die dieses Gesetz schafft, durch eine gemeinsame Empfehlung des Bewertungsausschusses eine extrabudgetäre Vergütung der Psychotherapie vereinbaren. Man muss kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass die Krankenkassen diesen Weg nicht mitgehen werden. Wie dann die Schiedsämter entscheiden würden, bleibt offen.
Dennoch plädiere ich dafür, zumindest den Versuch zu machen, sollte das Gesetz so bleiben wie es derzeit ist. In Schleswig-Holstein ist das gelungen. Letztlich ist dieser Weg auch der einzig rechtlich tragfähige.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
es kann doch nicht sein, dass auch politisch gewollte Mehrausgaben in diesem Bereich wie bisher aus der MGV vergütet werden und der damit verknüpfte innerärztliche Konflikt nicht nur weiter besteht, sondern eskaliert. Ich fordere daher hier und heute die Politik nochmals öffentlich dazu auf, dem Vorschlag der KBV zu folgen.
Ich wünsche uns nun für heute gute Beratungen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Es gilt das gesprochene Wort)