Klartext-Ausgabe vom 01.01.2007
Arzneimittel: Qualität statt Quoten
Erst im Frühjahr 2006 wurdedas Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) verabschiedet, und nun sieht das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) schon wieder Neues auf diesem Sektor vor. Das AVWG hat den Preiswettbewerb zumindest im Generika-Bereich bereits angeheizt. Es ist keineswegs negativ zu bewerten, wenn ihm nun ein weiterer Schub versetzt werden soll. Doch sind niedrige Preise, geringe Verordnungszahlen und die höchstmögliche Generika-Quote wirklich die einzigen Qualitätsindikatoren der Arzneimittelversorgung unserer Patienten? Ist Sparen um jeden Preis das einzige Ziel? Läuft man nicht Gefahr, das Potenzial einer hochwertigen Arzneimittelversorgung zu verspielen, wenn man allein die Kosten in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt?
Die aktuelle Diskussion um weitere steuernde Elemente im Arzneimittelbereich lässt den Eindruck aufkommen, dass wir uns an genau diesem Punkt befinden. Dabei zeigt die Ausgabenentwicklung bis Oktober 2006, dass mit einer Steigerungsrate von 2,1 Prozent die Ausgaben für Arzneimittel nicht überbordend steigen, sondern den tatsächlichen Bedarf an Arzneimitteln widerspiegeln und zudem das Ergebnis einer veränderten Inanspruchnahme im ambulanten Sektor sind. Während durch Struktur- und Abrechnungsveränderungen der Arzneimittelbedarf im Krankenhausbereich sinkt, muss er zwangsläufig im ambulanten Bereich steigen. Nach wie vor ungeklärt ist das Problem, dass das Krankenhaus sozusagen als Durchlauferhitzer eingesetzt wird: Dort werden Therapieempfehlungen im Entlassungsbrief gegeben, die dann in der Praxis umgesetzt werden sollen. Häufig findet sich in den Empfehlungen eine schon ins Skurrile gehende Polytherapie, die im Krankenhaus vielleicht umgesetzt werden kann, aber in der Praxis an der Mitwirkung des Patienten scheitert. Um so ärgerlicher ist das, wenn hochpreisige Präparate, für die es wirtschaftlichere Alternativen am Markt gibt, vorgeschlagen werden, die dann von den Patienten, von Angehörigen oder Pflegekräften eingefordert werden. Versuche, dies zu ändern, scheitern bislang an der stationär-ambulanten Sektorengrenze.
In der künftigen Ausgabendiskussion ist weiterhin zu berücksichtigen, dass arzneimittelbasierte Strategien für das Krankheitsmanagement dazu führen werden, dass ausgewählte internistische Erkrankungen immer häufiger im ambulanten Bereich medikamentös behandelbar sind. Ein stationärer Aufenthalt ist dann nicht mehr nötig. Die Früherkennung von Erkrankungen wie Diabetes, Herzinsuffizienz, Hypertonie führt zum Glück für die Betroffenen natürlich auch zu früherer medikamentöser Intervention. Da darf man nicht beklagen, dass dafür die Medikamente nicht kostenlos zu haben sind.
Bei allen Bemühungen um höhere Wirtschaftlichkeit im Arzneimittelbereich, denen die verordnenden Ärzte sich nie verweigert haben, muss der Fokus wieder auf die Qualität der Arzneimittelversorgung gelenkt werden. Der Rahmen für notwendige Innovationen darf nicht kleiner werden. Alle Patienten müssen einen angemessenen Zugang zu innovativen Arzneimitteln haben.
Rabattverträge, deren Bedingungen unter der neuen Gesetzgebung noch einmal vereinfacht werden, könnten die Wirtschaftlichkeit der Arzneiversorgung in Deutschland verbessern. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass dieMitteilung über den Abschluss eines solchen Vertrages zwischen Krankenkasse und Hersteller die einzige Information für die verordnenden Ärzte ist (dies erleben wir gerade bei den Insulinanaloga). Es kann nicht dabei bleiben, dass die Preisverhandlungen letztlich an den Schreibtisch im Sprechzimmer verlagert werden.
Entweder werden den Ärzten zeitnahe und vollständige Informationen über Inhalt und Umfang von Rabattverträgen mit konkreten Preislisten kostenfrei zur Verfügung gestellt, oder man legt fest, dass mit dem Abschluss von Vereinbarungen zwischen Kasse und Hersteller die Ärzte aus der Preisverantwortung entlassen werden. Dann haften Letztere nur noch für die richtige Indikationsstellung und die richtige Dosierung. Das ist Bestandteil des Berufs. Die zweite Variante ist die erheblich attraktivere. Es wäre unerträglich, wenn neben aller Bürokratie, die immer weniger Zeit für die Patienten lässt, nun auch noch alle 14 Tage ein Studium aller Preis- und Rabattlisten nötig würde.
Der Entwurf zum GKV-WSG zeigt im Übrigen, dass eine zu offensichtliche Regelungsdichte nicht zwingend zu höherer Effektivität und damit zu mehr Effizienz führen muss. Das gilt insbesondere bei dervorgesehenen Verordnung mit Zweitmeinung bei besonderen Arzneimitteln. Selbstverständlich ist die hier implizit angelegte Förderung der ärztlichen Kooperation sinnvoll und in vielen Bereichen auch notwendig. Erforderlich dafür ist eine zweiseitig angelegte Kommunikation zwischen Hausarzt und Facharzt. Die pflegen wir sowieso. Dafür braucht es nicht zwingend ein Gesetz. Vorgesehen ist aber auch, dass von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Krankenkassen Ärzte für besondere Arzneimitteltherapie ernannt werden. Kommt keine Einigung zustande, können die Kassen die Wahrnehmung dieser Aufgabe nach vorheriger Ausschreibung auf einzelne Ärzte beschränken.
Den zusätzlichen Bürokratieaufwand einmal außer Acht lassend, muss davon ausgegangen werden, dass die Arzneimittelversorgung teurer wird. Wir haben es hier nicht mit einem Verfahren der zwei gleichberechtigten Schlüssel zu tun, wie das in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen üblich ist. Vielmehr kann der Zweitmeinungsarzt auch allein bestimmen. Vollkommen abzulehnen ist zudem, dass im Zweifelsfalle die Krankenkassen allein bestimmen, welcher Arzt diese Aufgabe wahrnehmen soll. Wir wollen erreichen, dass im Sprechzimmer über die richtige Behandlung unserer Patienten geredet wird. Diese muss im Mittelpunkt der Arzneimitteltherapie stehen und nicht eine Diskussion um Preise.

