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Das Fundament steht zwar schon, die Arbeit auf der EBM-Baustelle ist aber noch in vollem Gange. (Karikatur: Brunner)
(Karikatur: Brunner)

Auf diese Ziffern können wir bauen


So wie ein Haus ein Fundament braucht, erfordert die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung eine Grundlage aus zuverlässigen Zahlen und Daten. Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der am 1.Januar in Kraft getreten ist, soll das tatsächliche Leistungsgeschehen in den Praxen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten abbilden und so den Weg für die Honorarreform bereiten. Maria Sinjakowa hat die neue Gebührenordnung unter die Lupe genommen.

Mit 650 Seiten umfasst der neue EBM noch ein paar Seiten mehr als der alte. Allein das Inhaltsverzeichnis erstreckt sich über zwölf Seiten. In zahlreichen Kapiteln, Unterkapiteln und Unterunterkapiteln bildet er die Leistungswelt der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ab. Einige neue Kapitel sind hinzugekommen. So haben die Kinder- und Jugendmediziner sowie die Belegärzte ihre eigenen Kapitel bekommen, die eine bessere Übersicht über ihr abrechnungsfähiges Leistungsspektrum bieten. Vorher mussten sich diese Fachgruppen ihre Leistungen aus verschiedenen Facharztkapiteln heraussuchen. In nur sechs Monaten hatte der Bewertungsausschuss eine neue Gebührenordnung entwickelt, mit neuen Abrechnungsregeln und neuen Bewertungsgrundlagen. Die Autoren hatten eine wichtige Aufgabe zu erledigen, denn der EBM 2008 ist der Grundstein für eine Gebührenordnung, die ab 2009 die Leistungen der niedergelassenen Ärzte nicht mehr in Punkten, sondern in Eurobeträgen bemisst.

Das Hauptmerkmal des neuen EBM sind die Pauschalen, in denen die Leistungen der Ärzte und Psychotherapeuten zusammengefasst sind. Wie bislang werden zwar regelmäßig obligate und fakultative Bestandteile einer Leistung unter einer Gebührenordnungsposition aufgeführt, abgerechnet wird aber viel häufiger nur noch eine Pauschale. Der neue EBM ist weiterhin in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Abrechnungsbereich unterteilt. Für die hausärztliche Versorgung bildet die Versichertenpauschale die Basis, für die fachärztliche sind es die Grund- beziehungsweise Konsiliarpauschalen. Ein Arzt darf sie abrechnen, sobald er den ersten persönlichen Kontakt zum jeweiligen Patienten hatte.

Die Versichertenpauschale ist nach drei Altersklassen differenziert: Für Patienten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dürfen Hausärzte 1.000 Punkte abrechnen, für ältere Patienten bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 900 Punkte, für alle weiteren schließlich 1.020 Punkte. Daneben kann der hausärztliche Morbiditätszuschlag für die Betreuung schwer chronisch Kranker und der Qualitätszuschlag für die Qualifikation Psychosomatik berechnet werden. Weitere Qualitätszuschläge für technische Leistungen, zum Beispiel Sonografie, werden zum 1. Juli 2008 folgen. Aufgrund der starken Pauschalierung sind nur noch wenige Positionen im hausärztlichen Teil als besonders förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe ausgewiesen. Dazu zählen das hausärztlich-geriatrische Basisassessment, das Testverfahren bei Demenzverdacht, das Belastungs-EKG und einige weitere Untersuchungen. Der Hausbesuch geht nicht in der Versichertenpauschale auf. „Er ist eine individuelle Leistung, die Ärzte Kraft kostet. Das sollte sich in einer Gebührenordnung wiederfinden“, meint Dr. Carl-Heinz Müller, hausärztlicher Vorstand der KBV.

Die Leistungen der Fachärzte werden ebenfalls stärker in Grund- und Zusatzpauschalen zusammengefasst, wenngleich noch nicht so umfassend wie bei den Hausärzten. Eine Vielzahl von Zusatzpauschalen tritt anstelle der bisherigen Behandlungskomplexe. Damit soll der besondere Aufwand vergütet werden, der sich aus konkreten Leistungs-, Struktur- und Qualitätsmerkmalen einer Arztpraxis ergibt. Darüber hinaus fördert der neue EBM noch stärker als zuvor fachübergreifende Kooperationen. So können mehrere Fachärzte unterschiedlicher Arztgruppen, die einen Patienten in einer Gemeinschaftspraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum behandeln, jeweils die volle Grundpauschale abrechnen. Das entspricht auch den Intentionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes.

Der EBM 2008 bewertet die Pauschalen nach wie vor mit Punkten. Die KBV hat aber in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zwei wichtige finanzielle Verbesserungen durchgesetzt. Der kalkulatorische Arztlohn für 51 Wochenarbeitsstunden ist von 95.533 Euro auf 105.572 Euro erhöht worden. In den Verhandlungsrunden konnte die KBV erfolgreich geltend machen, dass die Gehälter der Ärzte in den Krankenhäusern im Vergleich zu 2004 gestiegen sind. Sie sind die zentrale Bezugsgröße für den kalkulatorischen Arztlohn. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent wird berücksichtigt. Damit steigen die Leistungsbewertungen um durchschnittlich zehn Prozent. Da das Honorarvolumen im Jahr 2008 jedoch nach wie vor gedeckelt ist, bedeutet diese Erhöhung noch keinen Honorarzuwachs für die Vertragsärzte. Dr. Andreas Köhler wird nicht müde, dies zu wiederholen. Für den Vorstandsvorsitzenden der KBV gibt es nichts Schlimmeres, als falsche Hoffnungen in der Vertragsärzteschaft zu wecken: „Im Jahr 2008 wird es nicht weniger Geld geben, aber auch nicht mehr. Das müssen wir ehrlich kommunizieren, sonst passiert das Gleiche wie bei vorangegangenen Reformen: Wir richteten an die Veränderungen zu große Erwartungen, und das hat den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV in der Vergangenheit erheblich geschadet.“ Dennoch ist die Erhöhung der Punktzahlen ein wichtiges Signal für die Niedergelassenen, denn daran orientiert sich von 2009 an der Wert einer Leistung in Euro und Cent. „Wenn alles so bleibt, wie es derzeit verhandelt ist, dann bedeuten zehn Prozent mehr rund 2,5 Milliarden Euro. Und dieses Ergebnis betrifft nur die erste Runde. Weitere Verhandlungen, nämlich die Festlegung der Punktwerte und die Morbiditätsorientierung, werden folgen“, erklärt der KBV-Chef.

Damit aber die KBV erfolgreich verhandeln kann, benötigt sie zuverlässige Daten aus den Praxen. „Wir brauchen den Beleg darüber, wie groß der wahre Aufwand ist. Den können uns nur die Ärzte geben. Wenn die Kollegen ihre Leistungen nicht im Einzelnen dokumentieren, nehmen sie sich die Chance, mehr Geld zu bekommen. Schließlich sind diese Daten die Grundlage für die Ermittlung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen von 2009 an“, mahnt Köhler.

Das Fundament der neuen vertragsärztlichen Vergütung ist mit dem EBM 2008 errichtet. An der Honorarreform muss die KBV aber weiter bauen. Unter anderem muss der bundesweite Orientierungspunktwert berechnet und über die Laborreform weiter verhandelt werden. „Die Arbeit geht uns wahrlich nicht aus“, so der KBV-Chef.

 
Letzte Änderung 01.01.2008
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Bild des Autoren Maria Sinjakowa
Maria Sinjakowa
ehemalige Volontärin