Ärzte müssen nicht draufzahlen
Im Lauf dieses Jahres werden die ersten Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) an die bestellenden Praxen ausgeliefert. Für den Außendienst können Ärzte zusätzlich mobile Geräte ordern. Über die Finanzierung haben sich Kassen und KBV im Februar geeinigt. Einzelheiten von Alexandra Bodemer.
Das Finanzierungskonzept für die Erstausstattung der Praxen mit eGK-kompatiblen Terminals steht. Die Einigung zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und der KBV bezieht sich auf den sogenannten Basis-Rollout, also die erstmalige bundesweite Ausgabe der eGK. Dafür wird jede Arztpraxis mit einem von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte) zugelassenen stationären Kartenterminal ausgestattet, das die erforderliche Spezifikation (SICCT/eHealth) erfüllt. Zur Finanzierung erhält die Praxis eine noch festzulegende Pauschale. Dies gilt auch für Zweitgeräte, die in genehmigten Zweigpraxen oder ausgelagerten Praxisstätten erforderlich sind. Für installationsbedingte Aufwendungen (dazu gehören im Wesentlichen die Kosten der Installation selbst und die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware) zahlen die Kostenträger einen Zuschlag. Geld erhalten die Ärzte nicht nur für stationäre Kartenlesegeräte, sondern auch für mobile. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren Bedarf nachweisen, etwa aufgrund eines regelmäßigen Notdienstes oder häufiger Hausbesuche.
Wir haben den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten Kostenneutralität versprochen, und dieses wichtige Ziel haben wir auch erreicht, kommentierte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller das Verhandlungsergebnis. Wie viel Geld die Ärzte für ihre Erstausstattung bekommen, wird die gematik errechnen. Die genaue Höhe der Pauschalen werden die Vertragspartner spätestens einen Monat vor Beginn der Installationen bekannt geben. In jedem Fall erhält der Arzt so viel Geld, dass er die Wahl zwischen verschiedenen Geräten auf dem Markt haben wird, deren Kosten die Pauschale komplett abdeckt. Möchte er ein Gerät, das mehr als die geforderten Funktionen hat oder aus anderen Gründen teurer ist, muss er lediglich den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen. Die Kostenträger zahlen die Beträge je Vertragsarzt beziehungsweise Praxis an die Kassenärztliche Vereinigung, sobald in der jeweiligen Region die Einrichtung der Kartenterminals beginnt.
Die Finanzierungsvereinbarung tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Auslieferung der Kartenterminals ist ab Mitte des Jahres geplant. Ausgehend von einer Region werden die Geräte ringförmig an die angrenzenden Bundesländer ausgegeben. Zwei Quartale sind dafür vorgesehen. Spätestens Ende Juni 2009 sollen alle Vertragsärzte über die Terminals verfügen. Die neuen eGKs, die dann ebenfalls von den Kassen ausgegeben werden, enthalten im ersten Schritt die Stammdaten und ein Foto des Versicherten. Die Online-Anbindung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

