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Bild: EU-Kommissar Ph Dr. Vladimír Spidla (links) und KBV-Vorstand Dr. Müller (rechts)
Foto: Alexander Louvet

KBV zu Konsultationen in Brüssel

Die KBV steht nicht nur in Berlin im Dialog mit Politikern, sie ist auch in Brüssel ein gefragter Gesprächspartner. Bei den Themen Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie, Nachhaltigkeit der medizinischen Versorgung und Maßnahmen gegen Unterversorgung hat sie der Kommission ihre Sicht unterbreitet. Näheres zu den jüngsten Gesprächen von Alexandra Bodemer.

Mitte Februar traf in Brüssel der Vorstand der KBV, Dr. Carl-Heinz Müller, mit dem Kommissar der Europäischen Union (EU) für soziale Angelegenheiten, PhDr. Vladimír Spidla, sowie einigen Europa-Abgeordneten zusammen. Eines der Themen auf der Agenda war der erwartete Entwurf einer Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Im Dezember 2006 war bereits die sogenannte Dienstleistungsrichtlinie nach längerem Tauziehen verabschiedet worden – allerdings mit dem Kompromiss, sämtliche Gesundheitsdienstleistungen außen vor zu lassen. Grund war das sogenannte Herkunftslandprinzip der Richtlinie. Dieses besagt, dass im Ausland erbrachte Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Herkunftslandes eines Anbieters erfolgen müssen, nicht nach den vor Ort herrschenden.

Nun soll es eine zusätzliche Richtlinie geben, die die Regelungslücke für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen schließt. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Patientenrechte. Ziel der KBV ist vor allem, Rechtssicherheit und Transparenz für Versicherte zu schaffen, die Gesundheitsdienstleistungen im europäischen Ausland in Anspruch nehmen. Sie orientiert sich dabei an der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach darf ein Versicherter ohne vorherige Genehmigung seiner Krankenkasse ambulante Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen. Stationäre Leistungen bedürfen hingegen einer vorherigen Genehmigung der Kasse.

Wichtig für die KBV ist, dass die Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie nicht zu einer Qualitätsnivellierung auf niedrigem Niveau führt. Ihr Credo ist: Die Möglichkeit grenzüberschreitender Inanspruchnahmen von Gesundheitsdienstleistungen muss aus binnenmarktpolitischen Gründen gewährleistet und im Interesse der Menschen transparent und bürgernah geregelt werden. Mit einer Harmonisierung der unterschiedlichen Gesundheitsversorgungssysteme hat dies nichts zu tun, denn die Länder sollen dafür ihre Regelungskompetenz behalten. Harmonisierung um jeden Preis wäre hier fehl am Platz. Dennoch: „Eine geregelte Öffnung der Gesundheitsmärkte, nicht nur im grenznahen Bereich, sondern beispielsweise auch zum Abbau von Wartelisten in anderen Ländern, halten wir für eine echte Chance“, so Müller nach den Gesprächen in Brüssel.

Ein weiteres Thema, für dessen Lösung Spidla an Vorschlägen aus Deutschland interessiert war, ist das der Nachhaltigkeit. Als Folge der demografischen Entwicklung ergibt sich ein Finanzierungsdefizit bei der medizinischen Versorgung, insbesondere der der älteren Generationen. Eine Konsequenz sind steigende Beitragssätze der Kassen zur Subvention der Krankenversicherung für Rentner. Die KBV fordert deshalb seit längerem Maßnahmen, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Aus ihrer Sicht sollte die EU den Mitgliedsstaaten empfehlen, für die Finanzierung ihrer Versorgungssysteme neben Beiträgen oder Steuern einen wachsenden kapitalgedeckten generationenbezogenen Sparanteil einzuführen.

In engem Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung steht auch das Problem der hausärztlichen Unterversorgung in manchen Regionen Deutschlands. Die KBV warnt davor, als Ausgleich für den Ärztemangel selbstständig agierendes nicht ärztliches Personal einzusetzen und damit den sogenannten Arztvorbehalt zur Delegation ärztlicher Leistungen auszuhöhlen. Sie befürwortet jedoch den Einsatz von qualifiziertem Personal für arztunterstützende Tätigkeiten, sofern dieser unter Aufsicht und Verantwortung eines ausgebildeten Arztes erfolgt. Die KBV hat die Kommission gebeten, diese Position bei der Entwicklung gesundheitspolitischer Ansätze zu berücksichtigen.

 
Letzte Änderung 01.04.2008
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Alexandra Bodemer
Chefredakteurin