Gut aufgestellt für den Wettbewerb

Im Süden der Republik ist einiges in Bewegung geraten. So will die AOK in Baden-Württemberg die hausärztliche Versorgung ohne die Kassenärztliche Vereinigung (KV) betreiben. In Bayern versucht der dortige Hausärzteverband Hausärzte dazu zu bewegen, ihre Kassenzulassung zurückzugeben. Allerdings hat er die Frist für die Abgabe einer entsprechenden Erklärung um ein Quartal verlängert. Das lässt nicht darauf schließen, dass er seinem Ziel sehr schnell sehr nahe gekommen ist. Tiefgreifenden Veränderungen im Gesundheitswesen wollen wir als KBV natürlich nicht tatenlos zu sehen. Im Gegenteil! Wir möchten, wo immer es möglich und sinnvoll ist, zu den Bewegern gehören, nicht zu den Bewegten. So stoßen wir zurzeit einiges an, beispielsweise einen bundesweiten Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der Bundesknappschaft. Dieser wird Signalwirkung für Politik, Krankenkassen und unsere Konkurrenten haben. Er zeigt, dass der Verbund von KVen und KBV über die vielen Hausarztverträge auf regionaler Ebene hinaus, an denen die KVen beteiligt sind, im Wettbewerb angekommen ist. Es ist ein guter Vertrag. Sein modularer Aufbau eröffnet Zukunftsperspektiven: für die Patienten, weil er die Grundlagen für eine besser strukturierte Behandlung legt; für teilnehmende Hausärzte, weil es durch die Möglichkeit, weitere Module an den Vertrag anzudocken, mehr Inhalte und höhere Vergütungen gibt. Einen weiteren Vertrag zur hausärztlichen Versorgung bereiten wir mit der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG) vor.

Unter einem Dach
Gerade bei solchen Verträgen offenbart sich unsere Stärke: Zu unseren Mitgliedern gehören sowohl Hausärzte als auch Fachärzte und Psychotherapeuten. Für die wollen und können wir attraktive Angebote machen. Die Vielfalt unter unserem Dach ist einer unserer größten Vorteile im Wettbewerb. Übrigens wird es in Zukunft auch für die Krankenkassen wichtig sein, sich nicht nur auf die üblichen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung zu beschränken, sondern modular daran andere Verträge, beispielsweise nach § 73c, anzuschließen. Auch die Krankenkassen stehen schließlich im Wettbewerb miteinander. Sie sollten zusehen, dass sie ihren Versicherten mehr als nur den gesetzlich vorgegebenen Standard bei den Hausarztverträgen bieten. Denkbar sind beispielsweise Module zum Thema Impfen, zur Prävention und zu Disease-Management-Programmen. Doch auch auf anderen Feldern setzen wir uns erfolgreich für unsere Mitglieder ein. Eines der jüngsten Beispiele ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Ursprünglich drohte aber die generelle institutionelle Ermächtigung von Pflegeheimen, Ärzte anstellen zu können. Soweit ist es nicht gekommen, und die Ärzteschaft ist gestärkt aus den Kontroversen hervorgegangen. Die Lösung, auf die sich die Koalition geeinigt hat, sieht jetzt ein gestuftes Verfahren vor. Treten Versorgungsengpässe auf, können Heime mit geeigneten Vertragsärzten Kooperationsverträge schließen. Gelingt das dem Heim nicht allein, kann es bei der entsprechenden KV einen Antrag stellen. Diese hat dann sechs Monate Zeit, einen Kooperationsvertrag zustande zu bringen. Erst wenn das nicht funktioniert, kann das Heim über angestellte Ärzte als ermächtigte Institution an der Versorgung teilnehmen.

Ein weiterer Erfolg sind die neuen Abrechnungsziffern in der vertragsärztlichen Gebührenordnung für delegierbare ärztliche Tätigkeiten. Medizinische Fachangestellte können damit im Auftrag eines Vertragsarztes einen Patienten in der Praxis und zu Hause betreuen. Hierbei handelt es sich im Rahmen der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Morbidität um neue Leistungen, die auch mit zusätzlichem Honorar verbunden sind. So werden entsprechende Modelle der Delegation ärztlicher Leistungen eindeutig den Vorrang bekommen vor Modellen der Substitution solcher Leistungen. Damit in Modellversuchen zur Substitution kein heilloser Wildwuchs entsteht, wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in einer Richtlinie festlegen, welche Tätigkeiten dafür in Frage kommen. Höchst erfolgreich haben wir mit Blick auf die geplante Änderung der sogenannten Kinderrichtlinien agiert: Der GBA hat auf unsere Initiative kürzlich eine Beschlussvorlage auf den Weg gebracht, wonach eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U 7a eingeführt werden soll. Diese wird die bislang vorhandene Untersuchungslücke zwischen dem zweiten und dem vierten Lebensjahr schließen. Die entsprechende Richtlinie wird wohl im Mai endgültig beschlossen, so dass die Regelungen ab 1. Juli in Kraft treten können. Übrigens war dies die schnellste Einführung einer Vorsorgeuntersuchung, seit es die gemeinsame Selbstverwaltung gibt. Die Beschlussvorlage enthält für Kinder- und Hausärzte noch etwas Besonderes: Die Durchschrift-Formulare für alle Früherkennungsuntersuchungen entfallen künftig. Dokumentiert werden muss also nur noch im gelben Heft und für die Praxis. Das spart schätzungsweise 10.000 Stunden bürokratiebedingter Arbeit im Jahr.

Mehr Service
Auch den Service für die Ärzte verbessern wir gerade auf mehreren Gebieten. So gehen die Arbeiten zum Arzneimittelinformationssystem (AIS) gut voran. Eine entsprechende Modellversion wird zurzeit erstellt. Diese soll sukzessive und unter Berücksichtigung der spezifischen Wünsche der KVen und der Vertragsärzte weiterentwickelt werden. In der Endversion des Projekts wird ein Wissenspool bereitstehen, aus dem jeder Arzt online sein individuelles Reporting-Portfolio zusammenstellen kann, einschließlich der von ihm per Verordnung verursachten Kosten.

Viel ließe sich an dieser Stelle noch berichten – von Erfolgen und von Baustellen, auf denen wir derzeit aktiv sind. Doch zentral bleibt – Bayern hin, Baden-Württemberg her – für uns das Thema Verträge. Die KBV hat nicht nur in ihrer Vertragswerkstatt bereits neun Konzepte für innovative Verträge erarbeitet, sie hat auch eine Arbeitsgemeinschaft der KVen zur Koordinierung (möglichst bundesweiter) Verträge ins Leben gerufen. Wir als KBV haben uns gut aufgestellt. Der Wettbewerb, soweit er nicht ohnehin schon da ist, kann kommen.

 
Letzte Änderung 01.04.2008
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Dr. Carl-Heinz Müller
Vorstand der KBV für den hausärztlichen Bereich