Die Kehrseite des Bierdeckels
Die AOK Baden-Württemberg bietet allen Hausärzten in Baden-Württemberg seit dem 1. Juli 2008 die Teilnahme an einem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b des Fünften Sozialbuchs (SGB V) an. Wir möchten Ihnen eine Hilfe an die Hand geben, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen soll. Viele der nachfolgenden Aussagen gelten nicht nur für den Vertrag in Baden-Württemberg. Sie lassen sich auf alle Verträge anwenden, die außerhalb des gemeinschaftlichen Kollektivvertrags abgeschlossen worden sind.
Bevor Sie sich für diesen Hausarztvertrag entscheiden, sollten Sie folgende Argumente bedenken:
- Die Vergütungen sind bis Ende März 2011 festgeschrieben. Das heißt: Sie tragen auch weiterhin das Morbiditätsrisiko Ihrer Patienten. Und das genau zu dem Zeitpunkt, an dem wir nach jahrzehntelangem Kampf erreicht haben, dass in der Regelversorgung das Morbiditätsrisiko wieder auf die Krankenkassen übergeht!
- Die Krankenkasse diktiert Ihnen weitestgehend die Bedingungen auf der Grundlage eigener finanzieller Interessen: Sie werden zum AOK-Arzt.
- Sie können mehr Geld bekommen. Für relativ gesunde Patienten. Für behandlungsaufwändige Patienten bekommen Sie dagegen weniger. Das kann zur Risikoselektion und zur Entsolidarisierung führen. Außerdem fehlt dadurch Geld in der Regelversorgung für Ihre anderen Patienten. Das ist das Prinzip rechte Tasche, linke Tasche.
- Ihre Qualifikationen (z. B. Akupunktur, Chirotherapie, Homöopathie) werden in der Pauschale versenkt und nicht mehr zusätzlich vergütet. Bis 2012 müssen Sie aber eine Qualifikation Psychosomatik nachweisen.
- Ihre Praxisbesonderheiten (z. B. Heimbetreuung, Prävention) lohnen sich kaum mehr das OI-Labor ist in der Pauschale zu 100 Prozent enthalten.
- Die Vertreterpauschale von 12,50 Euro ist nicht kostendeckend und deutlich niedriger als der bisherige Durchschnitt der Vertretungsfälle!
- Die Pharmakotherapie-Zuschläge lassen Abweichungen von den AOK-Verordnungslisten kaum zu.
- Die ergebnisabhängigen Zuschläge (Check-up, Impfquote) sind so gestaltet, dass deren Erreichung jedes Jahr schwieriger wird!
- Sie sind verpflichtet, aktiv an den DMP der AOK teilzunehmen.
- Sie unterstützen und finanzieren den Aufbau von teuren Doppelstrukturen (Abrechnung, Qualitätsprüfung etc.)!
- Die Verwaltungskosten betragen drei bzw. fünf Prozent der Abrechnungssumme. Hinzu kommt Ihr Verwaltungskostenbeitrag an die KV für die vertragsärztliche Tätigkeit. Außerdem entstehen beim AOK-Vertrag möglicherweise Kosten für verpflichtende Fortbildungen etc. Deren Höhe ist bis heute unklar.
- Die Abrechnung wird einfacher. Aber: Einzelleistungen wie Impfen, Check-up etc. müssen Sie weiterhin dokumentieren.
- Sie müssen Ihre Qualifikationen und Fortbildungen doppelt nachweisen, nämlich sowohl gegenüber der KV als auch gegenüber der Managementgesellschaft.
- Sie brauchen eine doppelte EDV-Lösung.
- Sie müssen die Diagnosen ggf. ab 2009 vertragsspezifisch nach ICPC 2 verschlüsseln.
- Die AOK hat in ihrer Satzung geregelt, wie vertragswidriges Verhalten der Versicherten sanktioniert werden kann. Als Maßnahmen können der Ausschluss aus dem Vertrag oder auch die Erstattung von Mehraufwand in Betracht kommen wobei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besondere Beachtung beizumessen ist. Wie im Einzelfall die AOK ihr Ermessen ausübt, bleibt daher offen.
- Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht berücksichtigt!
Sie haben die Wahl, ob Sie sich als Hausarzt für die Behandlung eingeschriebener AOK-Versicherter in Baden-Württemberg vertraglich an die regionale AOK binden wollen oder ob Sie für Ihre AOK-Patienten die bekannte und bewährte Vertragsbeziehung über Ihre KV Baden-Württemberg weiter vorziehen.
Fragen Sie sich, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen:
- Finde ich mich mit meinem Praxisspektrum und meinenQualifikationen in diesem Vertrag wieder?
- Lohnen sich meine Praxisbesonderheiten überhaupt noch? Führt der Weg hin zum Einheitshausarzt?
- Möchte ich mich wirklich von einer Krankenkasse direkt abhängig machen?
- Sollte ich nicht besser das Ergebnis der Honorarreform zum1. Januar 2009 abwarten?
Informieren Sie sich gründlich, bevor sie etwas unterschreiben! Auch über die Argumente, die in den Schulungen zum HZV-Vertrag der Vertragspartner nicht oder nur am Rande angesprochen werden.
Ein Beispiel: Die Vergütungsstruktur in der HZV erfordert einepatientenbezogene Betrachtung. In wie vielen Quartalen kommen Patienten in die Praxis und wie hoch ist der Behandlungsaufwand?
Leichtere Behandlungsfälle werden strukturell deutlich begünstigt, schwere deutlich benachteiligt.
