Honorarreform wird nachgebessert
Aufgrund unterschiedlicher Kritik an den Beschlüssen des Bewertungsausschusses zur Honorarverteilung sowie der anstehenden Beschlussfassung zu den weiteren Schritten der Honorarreform im Jahr 2010 gibt es für die Verhandlungspartner noch immer jede Menge Arbeit. Meike Spierings weiß mehr über die aktuellen Entscheidungen.
In den vergangenen Monaten kam der Bewertungsausschuss (BA) beziehungsweise der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) nahezu zweiwöchentlich zusammen, um die Kritik an seinen Beschlüssen zu bewerten und über notwendige Nachbesserungen zu verhandeln. Schließlich sind die Diskussionen um die Honorarreform mit deren Inkrafttreten längst nicht verstummt.
So haben sich die Vertreter der KBV und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Änderungen beim Regelleistungsvolumen (RLV) geeinigt. Zu Beginn des dritten Quartals wurden verschiedene Leistungen aus dem RLV herausgenommen. Hervorzuheben sind hier Gesprächsleistungen für Psychiater, Zahnarztnarkosen für Kinder und chronisch psychisch Kranke, Dialysebehandlungen und die Spiegelung der Bronchien, erläuterte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin. Abgelehnt haben die Kassen dagegen die Herausnahme der Magenspiegelung.
Auch in Bezug auf die von der KBV geforderte sogenannte Währungsreform hat der BA am 20. Mai erste Entscheidungen getroffen. Hintergrund der Währungsreform ist, dass der EBA den für die Vergütung maßgeblichen Orientierungswert im Jahr 2008 in einem Schlichtungsverfahren auf 3,5001 Cent festgesetzt hatte. Die Punktzahlbewertung der ärztlichen Leistungen war aber zuvor mit einem kalkulatorischen Punktwert von 5,1129 Cent errechnet worden. Die KBV fordert nun, diese Differenz aufzuheben. Nachdem sich die KBV und die Kassen über eine Anpassung des Orientierungswertes nicht einigen konnten, hat der EBA nun beschlossen, dass das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) zunächst die Kalkulationsgrundlagen des erweiterten Bewertungsmaßstabs (EBM) bis zum Februar 2010 überprüft. Neben der wirtschaftlichen Auslastung berücksichtigt das InBA die Notwendigkeit der Sicherstellung einer wohnortnahen ärztlichen Versorgung. Auch eine mögliche Differenzierung des Orientierungswertes nach regionalen Besonderheiten ist dabei zu berücksichtigen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung wird der BA dann bis Ende Mai 2010 über die Angleichung von Kalkulationspunktwert und Orientierungswert beschließen. Neue Leistungen, die bis dahin in den EBM aufgenommen werden, werden zwar weiterhin mit einem Punktwert in Höhe von 5,1129 Cent kalkuliert, sollen aber nach den Vorgaben des EBA mit Punktzahlen bewertet werden, die eine kostendeckende Vergütung der ärztlichen und technischen Leistungsinhalte ermöglichen.
Unklar ist weiterhin, was aus dem Vorhaben wird, ungewollte Honorarverluste für besonders förderungswürdige Leistungen, beispielsweise das ambulante Operieren, zu verhindern. Denn gegen einen Beschluss des EBA vom 17. März hat der GKV-Spitzenverband Klage eingereicht. Da dieser Schritt die Vereinbarung von Zuschlägen zum Orientierungswert der besonders förderungswürdigen Leistungen aufschiebt, beantragte die KBV den sofortigen Vollzug des EBA-Beschlusses. Dieser wurde in der Sitzung vom 20. Mai auch angeordnet. So weit, so gut, könnte man denken. Doch der GKV-Spitzenverband stellte nun einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, um die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beschluss des EBA vom 17. März wiederherzustellen.
Trotz dieses Antrags können Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen auf Landesebene die Umsetzung des EBA-Beschlusses vereinbaren. Der GKV-Spitzenverband hat den Kassen jedoch empfohlen, entsprechende Klauseln in die Verträge aufzunehmen, die bei einer für ihn positiven Gerichtsentscheidung eine Rückabwicklung ermöglichen.

