Was bringt mir QM?

Fördergelder für QM aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

In den "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe" ist festgelegt, dass für Qualitätsmanagementberatungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements im Unternehmen unter bestimmten Umständen Zuschüsse für Beratungs- und Schulungsleistungen beantragt werden können. Am 1.1.2012 sind neue Beratungsrichtlinien in Kraft getreten. Diese sehen ausschließlich eine elektronische Antragstellung und Antragsabwicklung vor. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info

Art und Höhe der Förderung:
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50% max. 1.500,00 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % max. 1.500,00 Euro.

Hinweis: Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beraterkosten der Leitstelle vorliegen. 
Letzte Änderung 21.09.2012
Auf dieser Seite