Was bringt mir QM?

Weiter bis 31.12.2011: Fördergelder für QM aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

In den "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe" ist festgelegt, dass für Qualitätsmanagementberatungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements im Unternehmen unter bestimmten Umständen Zuschüsse für Beratungs- und Schulungsleistungen beantragt werden können.

Art und Höhe der Förderung:
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50% max. 1.500,00 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % max. 1.500,00 Euro.

Die Richtlinien zum Download: http://www.leitstelle.org/b_richtlinien.php

  • unter 2. der Richtlinie „Förderfähige Beratungen – 2.2.3. Qualitätsmanagementberatungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen“
  • unter 11. der Richtlinie „Inkrafttreten, Übergangsregelung – 11.3 Diese Richtlinien gelten längstens für Beratungen, die bis zum 31.12.2011 begonnen werden.“

 

Nähere Informationen zur Antragsstellung, Voraussetzungen und Ablauf erfahren Sie auf der Webseite der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, der Vorprüfstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: www.leitstelle.org

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, An Lyskirchen 14, 50676 Köln

Telefon: 02 21 / 36 25 17
Telefax: 02 21 / 36 25 12 

E-Mail: info@leitstelle.org

Hinweis: Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beraterkosten der Leitstelle vorliegen.

 

Informationen über Nachfolgeregelungen für Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds ab dem 01.01.2012 finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html

 
Letzte Änderung 22.12.2011
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