Qualitätsmanagement (QM) ist ein sinnvolles Instrument der Unternehmensführung. Es dient dazu, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wesentliches Merkmal ist der sogenannte PDCA-Zyklus (plan -planen; do - handeln; check - überprüfen, hinterfragen; act - anpassen, reagieren), der immer wieder durchlaufen wird.
Mit QM können relevante Vorgänge und Abläufe in einer Praxis geplant und strukturiert werden. Dies bezieht sich sowohl auf die medizinischen/ psychotherapeutischen Prozesse, als auch auf die organisatorischen Aspekte einer Praxis. Wenn alle Vorgänge und Abläufe systematisch, mit geklärten Verantwortlichkeiten geplant und durchgeführt sowie im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten hinterfragt werden, kann dies zur Stabilisierung der Abläufe einer Praxis beitragen. Dies führt nicht nur zu einer weiter verbesserten Patientenversorgung, sondern auch zu Ressourceneinsparungen in der Praxis.
Praxen, die bereits QM eingeführt haben, berichten von Zeit- und Kosteneinsparungen - beispielsweise durch die Reduzierung von Überstunden, die geänderte Lagerhaltung, die Einsparung doppelter Arbeitsgänge, preiswerteren Einkauf, günstigere Versicherungsprämien und vieles mehr.
Ob Praxisleitung, Mitarbeiter oder Patienten Qualitätsmanagement bietet Vorteile für alle Beteiligten.
Ärzten und Psychotherapeuten bietet QM ein Führungsinstrument für die gesamte Praxis mit zahlreichen positiven Auswirkungen:
Auch die Mitarbeiter profitieren von QM. Ihre Vorteile sind:
Qualitätsförderung und -darstellung werden intensiv diskutiert. Hierzu gehören u.a. die Qualitätszirkelarbeit, Qualitätsmanagement, Qualitätsberichte oder Qualitätsindikatoren. Befördert durch die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sowie durch den Eingang des internen Qualitätsmanagements in die Gesetzesreform (GMG) ab 1. Januar 2004 entstand die Notwendigkeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen, sich dieses Themas anzunehmen. Seit 1.1.2006 ist die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die die Anforderungen an QM-Systeme in Praxen dezidiert festlegt, in Kraft getreten (siehe "Gesetzliche Vorgaben zu QM").
Der Vorstand der KBV hat als Bestandteil der Qualitätsoffensive schon im Jahr 2002 das Thema Qualitätsmanagement zu einer der Prioritäten erklärt, die, neben der Entwicklung von Rückmeldesystemen, Weiterentwicklung der Qualitätszirkelarbeit sowie der Erstellung von Qualitätsberichten, vorrangig zu entwickeln sind.