Bundesmantelvertrag (BMV-Ä/EKV) Anlage 4a Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
Vertragsgegenstand sind Regelungen zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Sie dienen ferner der Beschreibung des Inhaltes der elektronischen Gesundheitskarte, die die Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V erweitert und regeln die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis (§ 1a Nr. 18 BMV-Ä). Die Einzelheiten werden in Anlagen geregelt, die als Bestandteil dieses Vertrages vereinbart werden.
In-Kraft-Treten: 01.07.2008
| Titel/Thema | In Kraft getreten | Art/Größe | |
|---|---|---|---|
| eGK-Vereinbarung (Anlage 4a BMV-Ä/EKV) | 01.07.2008 | ||
