Bundesmantelverträge

Bundesmantelvertrag (BMV-Ä/EKV) Anlage 4a – Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Vertragsgegenstand sind  Regelungen zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte. Sie dienen ferner der Beschreibung des Inhaltes der elektronischen Gesundheitskarte, die die Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V erweitert und regeln die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis (§ 1a Nr. 18 BMV-Ä). Die Einzelheiten werden in Anlagen geregelt, die als Bestandteil dieses Vertrages vereinbart werden.

In-Kraft-Treten: 01.07.2008

 

Dokumente zum Download
Titel/Thema In Kraft getreten Art/Größe
eGK-Vereinbarung (Anlage 4a BMV-Ä/EKV) 01.07.2008 PDF-Dokument zum Download 85 KB
 
Letzte Änderung 10.12.2008