Vereinbarung zur Anwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (Anl. 20 BMV-Ä/EKV)
Diese Vereinbarung dient der Umsetzung der Verordnung Nr. 1408/71 des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 zwecks Angleichung der Ansprüche und Vereinfachung der Verfahren.
Vertrag vom 17. Juni 2004
Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt vom Nr. 27 (S. A-2001 ff.) vom 2. Juli 2004
Inkrafttreten: 1. Juli 2004
