Bundesmantelverträge

Merkblatt über zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Absprache mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) dieses Merkblatt ausgearbeitet. Es soll dem Arzt Hinweise für solche Fälle geben, in denen Versicherte ausländischer Träger der Sozialversicherung und deren Familienangehörige aufgrund zwischenstaatlicher Vorschriften ärztliche Hilfe in Deutschland benötigen. Die Neuauflage dieses Merkblatts trägt insbesondere der Tatsache Rechnung, dass die Europäische Union (EU) zum 01.05.2004 um zehn Staaten erweitert wurde und grundlegende Änderungen im EU-Recht vorgenommen wurden bzw. werden.

Neufassung des Merkblatts 

Stand: 1. Januar 2008.

 
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Merkblatt über zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht 01.01.2008 PDF-Dokument zum Download 600 KB
 
Letzte Änderung 15.05.2008