Merkblatt über zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Absprache mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) dieses Merkblatt ausgearbeitet. Es soll dem Arzt Hinweise für solche Fälle geben, in denen Versicherte ausländischer Träger der Sozialversicherung und deren Familienangehörige aufgrund zwischenstaatlicher Vorschriften ärztliche Hilfe in Deutschland benötigen. Die Neuauflage dieses Merkblatts trägt insbesondere der Tatsache Rechnung, dass die Europäische Union (EU) zum 01.05.2004 um zehn Staaten erweitert wurde und grundlegende Änderungen im EU-Recht vorgenommen wurden bzw. werden.
Neufassung des Merkblatts
Stand: 1. Januar 2011.
