Bundesmantelverträge

Vereinbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips (Anlage 16 BMV-Ä) zwischen der KBV und dem IKK-Bundesverband


Mit diesem Vertrag soll die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Vertragsärzte gewährleistet werden, nachdem mit der Empfehlungsvereinbarung vom 10. Januar 2002 eine Übergangsregelung gefunden wurde. Der Vertrag nimmt Bezug auf die Vereinbarung zur Festsetzung des Durchschnittsbetrages gemäß Artikel 2 § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte und zur Krankenversichertenkarte gemäß § 291 Abs. 2 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Vertrag vom 26. November 2002

Inkrafttreten: 1. Januar/1. Dezember 2002

 
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Letzte Änderung 07.07.2005