Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
(Sozialpsychiatrie-Vereinbarung)
Diese Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Im Vordergrund steht dabei der gezielte Aufbau solcher Behandlungsangebote, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuung der betroffenen Patienten erforderlich sind, im Katalog der abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen jedoch nicht aufgeführt werden. Die Vertragspartner erfüllen damit zudem den in § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43 a SGB V vorgegebenen gesetzlichen Auftrag. Hierdurch soll vorwiegend bei komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen insbesondere die ambulante ärztliche Betreuung und Behandlung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionellen Betreuungsformen ermöglicht werden.
Inhalt:
§ 1 Grundsatz
§ 2 Teilnehmende Ärzte
§ 3 Kooperation mit komplementären Berufen
§ 4 Sonstige Aufgaben des teilnehmenden Arztes
§ 5 Antragsverfahren
§ 6 Vergütung der Tätigkeit der nichtärztlichen Mitarbeiter
§ 7 Evaluation
§ 8 Beendigung oder Widerruf der Teilnahme an der Vereinbarung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Letzte Änderung:
Neue Anlage 11 BMV
