Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
(Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen)
Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behand-lung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt. Die in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durchgeführte Nachsorge bei behandelten Patienten, die krebskrank waren, wird durch diese Vereinbarung nicht geregelt. Diese Vereinbarung gilt nicht für gemäß §116b Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen bestimmte Krankenhäuser.
Inhalt:
§ 1 Grundsätze
§ 2 Teilnahme
§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme
§ 4 Ärztliche Behandlung
§ 5 Organisatorische Maßnahmen
§ 6 Onkologische Kooperationsgemeinschaft
§ 7 Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Teilnahme
§ 8 Dokumentation
§ 9 Abrechnung und Finanzierung
§ 10 Qualitätssicherung
§ 11 Inkrafttreten und Kündigung
Anhang 1 zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten Onkologie-Vereinbarung
Muster für den Inhalt der Dokumentation nach § 8 der Onkologie-Vereinbarung
Anhang 2 Abrechnung und Vergütung
Teil A Kostenpauschalen
Teil B Ermittlung regionaler Gebührenwerte für die Kostenpauschalen der Onkologievereinbarung
Teil C Finanzierung der qualifizierten ambulanten Versorgung krebskranker Patienten
Anhang 3 zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
Voraussetzungen zur Zulassung von Ärzten zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 7
